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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Aus dem Alltag eines Anwalts: Was die Rufnummer über den Angerufenen aussagt

Zuweilen bleiben mir die Telefongespräche, die ich über den Tag verteilt führe und die teilweise unnötig viel Zeit in Anspruch nehmen, aus im Nachhinein durchaus amüsanten Gründen in Erinnerung. So auch im Falle des nachfolgend geschilderten Anrufs.

Ich saß gerade an der Fertigung einer Klageerwiderung, als mir eine unserer Sekretärinnen die Anruferin des Gesprächs wie folgt auf mein Telefon schaltete:

Sekretärin: „Die Frau Müller.“

(Sekretärin legt auf; Anmerkung: natürlich hieß die Dame nicht wirklich Müller, den Namen habe ich aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung geändert und aufgrund der Häufigkeit – immerhin heißen mehr als 1,5 % aller Deutschen Müller – eben jenen Namen gewählt. Die Wahl erfolgte nicht, weil ich dem Familiennamen Müller bestimmte Charaktereigenschaften zuspreche, sondern allein deswegen, weil auch diese Anruferin einen nicht ganz ungewöhnlichen Nachnamen trug, was die Zuordnung zu einem Mandat in unserer Kanzlei erschwerte)

Üblicherweise, wenn Gespräche mit einer derart knappen Mitteilung zu mir durchgestellt werden, spricht dies für einen von zwei Anlässen: entweder konnte der jeweilige Anrufer sein Anliegen nicht in einer solchen Art schildern, dass er dem beauftragten oder zu beauftragenden Anwalt zuzuordnen war oder der Anrufer zeichnete sich durch eine, nun sagen wir mal: anstrengende Gesprächsführung aus. In beiden Fällen erreichen die Telefonate im Regelfall mich, da ich kanzleiintern als geduldig gelte.

Anruferin: „Ich wollte fragen, wie viel ich noch zahlen muss?“

Rechtsanwalt: „Grüß Gott, Rechtsanwalt Lederer am Telefon. Wie kann ich Ihnen helfen?“

Anruferin: „Ich weiß nicht, wie viel ich noch zahlen muss.“

Rechtsanwalt: „Können Sie mir sagen, um was es geht?“

Anruferin: „Na um die Rechnung.“

Rechtsanwalt: „Um was für eine Rechnung handelt es sich?“

Anruferin: „Um die, die Sie mir geschrieben haben.“

Rechtsanwalt: „Wir schreiben viele Rechnungen. Können Sie mir vielleicht sagen, um welche Sache es sich handelt?“

Anruferin: „Um meine.“

Rechtsanwalt: „Nein, ich meine: haben Sie vielleicht ein Aktenzeichen für mich? Oder die Beteiligten?“

Anruferin: „…“

Rechtsanwalt: „Das Aktenzeichen müsste auf der Rechnung angegeben sein, rechts oben.“

Anruferin: „Auf der Rechnung?“

Rechtsanwalt: „Ja.“

Anruferin: „Dann muss ich auf die Rechnung schauen.“

Rechtsanwalt: „…“

Anruferin: „Brauche ich dazu die Rechnung?“

Rechtsanwalt: „Es würde die Sache wahrscheinlich erleichtern.“

Anruferin: „Gut. Dann muss ich die Rechnung holen, ich habe sie oben.“

(aus dem Telefonhörer ist zu hören, wie jemand den Hörer in der Hand haltend eiligen Schrittes einige Stufen nach oben läuft)

Anruferin (atmet schwer): „Ich habe jetzt die Rechnung.“

Rechtsanwalt: „Sehr gut. Sagen Sie mir doch bitte das Aktenzeichen.“

Anruferin: „Wo finde ich das Aktenzeichen?“

Rechtsanwalt: „Rechts oben, dort wo Aktenzeichen steht.“

Anruferin (sucht): „Nein, da steht nichts.“

Rechtsanwalt: „Das ist seltsam. Normalerweise vergeben wir immer Aktenzeichen. Vielleicht die Rechnungsnummer?“

Anruferin: „Moment, Sie haben Recht. Ich habe das Aktenzeichen gefunden.“

Rechtsanwalt: „Wie lautet es?“

Anruferin (liest vor): „KX44JG33965…“

Rechtsanwalt: „Das ist keines unserer Aktenzeichen. Unsere Aktenzeichen sind viel einfacher gestaltet.“

Anruferin: „Wirklich?“

Rechtsanwalt: „Wirklich. Vielleicht können Sie mir sagen, von wem das Schreiben stammt.“

Anruferin: „Wo sehe ich das?“

Rechtsanwalt: „Am Absender.“

Anruferin (sucht nach dem Absender): „Da steht etwas… Bäklav…“

Rechtsanwalt: „Nun, das wäre dann ein Schreiben, das nicht von uns stammt.“

Anruferin: „Wirklich?“

Rechtsanwalt: „Ja. Vielleicht ist das ein Schreiben des Gegners.“

Anruferin: „Ich weiß nicht. Sind Sie Rechtsanwalt Li? Von Bäklav?“

Rechtsanwalt: „Nein. Mein Name ist Lederer.“

Anruferin: „Was habe ich dann hier für ein Schreiben?“

Rechtsanwalt „Das weiß ich nicht. Vielleicht können Sie mir sagen…“

Anruferin (unterbricht mich): „Aber warum sind Sie dann am Telefon?“

Rechtsanwalt: „Sie haben mich angerufen.“

Anruferin: „Ja. Weil ich Ihre Nummer habe.“

Rechtsanwalt: „Dann haben Sie vielleicht doch ein Schreiben von uns erhalten?“

Anruferin: „Nein, die Nummer habe ich aus dem Internet.“

Allmählich dämmert mir, wo das Problem liegen könnte.

Rechtsanwalt: „Wo genau haben Sie denn die Nummer gefunden?“

Anruferin: „Bei google… da habe ich gesucht. Ihre Seite kam: Hilfe bei Abmahnung von Bäklav."

Rechtsanwalt: „Ja, das kann eine Seite von uns sein. Wir vertreten Mandanten, die Abmahnungen von der Kanzlei Baek Law erhalten haben.“

Anruferin: „Von wem?“

Rechtsanwalt: „Baek Law. Die Kanzlei hat früher Mandanten vertreten, die gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgegangen sind.“

Anruferin (wiederholt langsam): „Bäklav…. ach ja. Ich habe da einmal ein Schreiben bekommen.“

Rechtsanwalt: „Das kann sein. Sind Sie denn Mandantin bei uns?“

Anruferin: „Ich weiß nicht. Ich muss hier bezahlen.“

Rechtsanwalt: „Ich möchte Ihnen gerne helfen, aber dazu müssen Sie mir sagen, um was es in dem Schreiben geht und ob wir Sie bereits vertreten.“

Anruferin: (liest mir das gesamte Schreiben der Gegenseite vor, es handelt sich um ein mehr als 2 Jahre altes Schriftstück)

Rechtsanwalt: „So wie ich das sehe, werden Sie nicht von uns vertreten. Sie haben mit der Gegenseite einen Vergleich geschlossen. Ich kenne aber die Details nicht und kann Ihnen daher nicht sagen, ob bzw. was Sie bezahlen müssen.“

Anruferin: „Schade.“

Rechtsanwalt: „Es tut mir leid, dass ich Ihnen insoweit nicht helfen kann.“

Anruferin: „Was soll ich jetzt machen?“

Rechtsanwalt: „Ich empfehle Ihnen, die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen und der Gegenseite herauszusuchen und Ihre Zahlungen zu überprüfen. Vielleicht hilft Ihnen das bereits weiter, ansonsten können Sie sich gerne an uns wenden und wir werden versuchen, Sie zu unterstützen.“

Damit endete das Gespräch, denn die Anruferin legte unvermittelt auf. Leider ist mir nicht bekannt, ob die Dame ihr Problem hat klären können oder ob sie nochmals versucht hat, uns zu erreichen. Womöglich hatte sie unsere Nummer oder Internetseite nicht noch einmal gefunden.

Zum besseren Verständnis: die in Hamburg ansässige Kanzlei Baek Law hatte in der Vergangenheit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ausgesprochen. In unserer Kanzlei hingegen haben wir zahlreiche Abgemahnte vertreten, die eine solche Abmahnung erhalten haben und hatten für Betroffene auch eine Informationsseite im Internet veröffentlicht. Auf diese Seite ist die obige Anruferin gestoßen und glaubte durch Anrufen der dort angegebenen Rufnummer einen Rechtsanwalt der Kanzlei Baek Law zu erreichen, von dem sie die Informationen für ihre offene Forderung erhalten konnte. Stattdessen landete sie aber in unserer Kanzlei. Möglicherweise wäre es besser gewesen, wenn die Anruferin insoweit zuerst die Rufnummern verglichen hätte, denn spätestens bei Kontrolle der Vorwahl hätte ihr auffallen können, dass unsere Kanzlei schon nicht in Hamburg ansässig ist.

Jedenfalls hoffe ich für die Anruferin, dass sie ihre Sache noch auflösen konnte.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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