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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Aus dem Alltag eines Anwalts: Der Optimist

Mandatsbesprechung. Es geht um eine Forderung, die ich für meinen Mandanten einklagen soll. Im Rahmen der Sachverhaltsschilderung erläutert der Mandant, dass er die Zahlungsunwilligkeit seines Schuldners so gar nicht verstehen könne. Er selbst schließlich zahle immer alle Rechnungen und wenn er einmal knapp bei Kasse sei, so nehme er jedenfalls Kontakt mit seinen Gläubigern auf, um einen Zahlungsaufschub zu erreichen. Und liefert sodann folgendes Beispiel:

„Als ich vor 3 Jahren den Unfall hatte und nicht arbeiten konnte, da konnte ich auch erst einmal meine Rechnungen nicht begleichen. Wissen Sie, bei dem Unfall damals… das war schon was. Ich bin von der Straße abgekommen, das Auto hat sich zweimal überschlagen. Totalschaden, natürlich. 30.000,- Euro hat das gekostet. Ich hatte mir 2 Rippen gebrochen, linker Arm gebrochen, rechter gequetscht. Das linke Bein war auch gebrochen. HWS, Schleudertrauma, Gehirnerschütterung… können Sie sich ja vorstellen.“

Das konnte ich. Umso mehr überraschte mich der abschließende Kommentar des Mandanten.

„Naja. Ist eigentlich nicht viel passiert.“

Das nenne ich einen gesunden Optimismus. Dann kann ja in der von mir zu bearbeitenden Sache auch nichts mehr schief gehen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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