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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Aus dem Alltag eines Anwalts: Über die Schwierigkeit, leicht verständliche Texte zu formulieren

Bereits im letzten Jahr hatte ich über den Umstand berichtet, dass sich in unserer Kanzlei regelmäßig Anrufer meldeten, die mit der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Haas und Kollegen Kontakt aufnehmen wollten. Grund dafür war ein Beitrag, den ich bereits vor mehreren Jahren zu Informationszwecken veröffentlicht hatte, da zum damaligen Zeitpunkt einige Rechteinhaber in Filesharing-Angelegenheiten offene Zahlungsforderungen zunächst durch die infoscore Forderungsmanagement GmbH und schließlich durch die Kanzlei Rainer Haas und Kollegen weiterverfolgen lassen haben. Besagter Beitrag wurde offenbar in einigen Suchmaschinen an recht prominenter Stelle gelistet, weshalb wir dann reihenweise Anrufer am Telefon hatten, die sich in einem Rechtsstreit mit den geschätzten Kollegen bzw. deren Mandanten befanden, allerdings aus verschiedenen Gründen die Nummer unserer Kanzlei wählten, anstatt sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.

Nachdem derartige Anrufe irgendwann überhandnahmen und wir jede Woche mindestens 3, manchmal auch 10 oder mehr solcher Anrufe entgegennehmen mussten, haben wir den betreffenden Beitrag geändert. Seit August letzten Jahres ist dort nun – mit dicker Überschrift, Umrandung und farblich hervorgehoben – ein Hinweis darauf enthalten, dass wir die Kanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte aus Freising, nicht aber die Kanzlei Rainer Hass und Kollegen aus Baden-Baden sind.

Seitdem haben derartige Anrufe erheblich abgenommen, wenn auch trotzdem der eine oder andere Anrufer zwar wohl sein Telefon bedienen, nicht aber lesen kann. Die Telefonate verlaufen mittlerweile auch recht kurz (Anrufer: „Ich möchte gern mit … von der Kanzlei Rainer Haas sprechen.“, Rechtsanwalt: „Warum rufen Sie dann nicht dort an?“) oder uns bestätigen, dass der Spruch „Humor ist, wenn man trotzdem lacht“ durchaus seine Berechtigung hat (etwa dann, wenn ein und dieselbe Person innerhalb von nur einer Woche zweimal bei der „falschen“ Kanzlei anruft).

Zwar überlegen wir momentan, uns eine kostenpflichtige Rufnummer zuzulegen, die wir dann nur auf der besagten Beitragsseite einblenden lassen – denn dann haben wir zumindest ein bisschen was von diesen Anrufen.

Der eigentliche Anlass für den heutigen Beitrag ist aber ein gänzlich anderer. Nämlich, und zwar nicht nur, weil sie ohnehin in aller Munde ist: die Datenschutzgrundverordnung, die ab dem 25.05.2018 gelten wird.

Wie bereits vielerorts berichtet, wird sich insoweit auch der Inhalt einer Datenschutzerklärung ändern, die auf einer Internetseite vorhanden sein muss. Da auch wir im Datenschutzrecht beraten und dementsprechend auch Datenschutzerklärungen für unsere Mandanten erstellen, befinden sich die zum Einsatz kommenden „Textbausteine“ derzeit noch in der Überarbeitung.

Ganz allgemein galt für Datenschutzerklärungen schon immer, dass diese verständlich formuliert sein müssen. Schließlich soll derjenige, der sich wegen seiner Daten informieren möchte, nach dem Lesen einer Datenschutzerklärung schlauer sein als vorher.

Worauf ich nun hinaus will: wie soll eine Datenschutzerklärung vor diesem Hintergrund formuliert werden, wenn sichergestellt sein muss, dass diese verständlich ist, gleichzeitig aber sogar ausdrückliche Hinweise, wer man ist bzw. wer man eben nicht ist, nicht ausreichen, um Sachverhalte zu vermitteln?

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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