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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

AG Potsdam erlässt Versäumnisurteil gegen „The Archive AG“ – Redtube Abmahnung – Streaming

Wie der Kollege Hufendieck berichtet, hat das AG Potsdam am 09.04.2014  ein Versäumnisurteil gegen die Firma The Archive AG erlassen.

Die Firma The Archive AG hatte Ende letzten Jahres tausende Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming über die Videoplattform Redtube durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann & Collegen versenden lassen. In den Abmahnungen war jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert worden. Ferner sollten die Empfänger der Abmahnschreiben eine pauschale Summe von 250,- Euro ausgleichen.

Schnell waren im Rahmen dieser Verfahren Fragen diverse Fragen aufgekommen, die bis heute nicht befriedigend beantwortet werden konnten (z.B. betreffend die Ermittlung der angeblichen Rechtsverletzungen). Dass alle Abmahnungen sich auf nahezu unbekannte Pornofilme bezogen haben, tat ein Übriges dazu, dass die Schreiben zwischenzeitlich eher in den Bereich der unseriösen Rechtsverfolgung eingeordnet wurden. Bereits im Januar hatte das LG Köln einige Auskunftsbeschlüsse aufgehoben, die die späteren Abmahnungen überhaupt erst ermöglicht haben.

Einige der abgemahnten Anschlussinhaber hatten sich, vertreten durch den genannten Kollegen, dazu entschieden, jeweils negative Feststellungsklagen zu erheben. Hierdurch sollte festgestellt werden, dass der Firma The Archive AG kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zustehe.

In dem Termin zur mündlichen Verhandlung erschienen jedoch weder die Firma "The Archive AG" oder deren Prozessbevollmächtigte (U+C Rechtsanwälte). Dies ist schon deswegen interessant, da anscheinend zuvor mehrfach auf Antrag der Anwälte Terminverlegung erfolgt war. Jedenfalls entschied das AG Potsdam nun, dass die Abmahnungen unberechtigt gewesen seien und weder Zahlungs- noch Unterlassungsansprüche bestehen würden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, es besteht zunächst die Möglichkeit der The Archive AG, binnen 2 Wochen Einspruch gegen das Urteil einzulegen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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