Zahlreiche Rechteinhaber versuchen schon seit einigen Jahren, Rechtsverletzungen im Internet zu verhindern - insbesondere solche,…
AG Potsdam erlässt Versäumnisurteil gegen „The Archive AG“ – Redtube Abmahnung – Streaming
Wie der Kollege Hufendieck berichtet, hat das AG Potsdam am 09.04.2014 ein Versäumnisurteil gegen die Firma The Archive AG erlassen.
Die Firma The Archive AG hatte Ende letzten Jahres tausende Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming über die Videoplattform Redtube durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann & Collegen versenden lassen. In den Abmahnungen war jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert worden. Ferner sollten die Empfänger der Abmahnschreiben eine pauschale Summe von 250,- Euro ausgleichen.
Schnell waren im Rahmen dieser Verfahren Fragen diverse Fragen aufgekommen, die bis heute nicht befriedigend beantwortet werden konnten (z.B. betreffend die Ermittlung der angeblichen Rechtsverletzungen). Dass alle Abmahnungen sich auf nahezu unbekannte Pornofilme bezogen haben, tat ein Übriges dazu, dass die Schreiben zwischenzeitlich eher in den Bereich der unseriösen Rechtsverfolgung eingeordnet wurden. Bereits im Januar hatte das LG Köln einige Auskunftsbeschlüsse aufgehoben, die die späteren Abmahnungen überhaupt erst ermöglicht haben.
Einige der abgemahnten Anschlussinhaber hatten sich, vertreten durch den genannten Kollegen, dazu entschieden, jeweils negative Feststellungsklagen zu erheben. Hierdurch sollte festgestellt werden, dass der Firma The Archive AG kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zustehe.
In dem Termin zur mündlichen Verhandlung erschienen jedoch weder die Firma "The Archive AG" oder deren Prozessbevollmächtigte (U+C Rechtsanwälte). Dies ist schon deswegen interessant, da anscheinend zuvor mehrfach auf Antrag der Anwälte Terminverlegung erfolgt war. Jedenfalls entschied das AG Potsdam nun, dass die Abmahnungen unberechtigt gewesen seien und weder Zahlungs- noch Unterlassungsansprüche bestehen würden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, es besteht zunächst die Möglichkeit der The Archive AG, binnen 2 Wochen Einspruch gegen das Urteil einzulegen.