Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung Schulenberg & Schenk: Die Reise zum G-Punkt und noch viel weiter: Peter Enis stopft enge Jungmäuler
Abmahnungs-News:
Abmahnende Kanzlei: Schulenberg & Schenk
Rechteinhaber: G&G Media GmbH
Betroffenes Werk: Die Reise zum G-Punkt und noch viel weiter: Peter Enis stopft enge Jungmäuler
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Insbesondere bei Abmahnungen, die sich auf Filmwerke mit einem möglicherweise pornographischen Inhalt beziehen, sind die gestellten Forderungen kritisch zu hinterfragen. Dies liegt vor allem daran, dass die geltend gemachten Schadenersatzbeträge zumindest teilweise einen Lizenzschaden enthalten. Ob jedoch eine Lizenz erteilt werden kann, wenn sich der Lizenznehmer bei deren Auswertung strafbar machen würde, ist in höchstem Maße zweifelhaft. Aus diesem Grund steht grundsätzlich in Frage, ob eine Schadensberechnung nach der üblicherweise in Abmahnfällen in Anwendung gebrachten Lizenzanalogie hier möglich ist. Mit anderen Worten: in den meisten Fällen dürfte der geltend gemachte Schadenersatz deutlich zu reduzieren sein.
Nach dem Erhalt der Abmahnung sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht vorschnell oder ungeprüft erfüllt werden. Gerne können Sie eine Beratung auf unserer Internetseite in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.