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Abmahnung Rechtsanwalt Gereon Sandhage für Wetega UG (haftungsbeschränkt) wegen Informationspflichten
Herr Rechtsanwalt Gereon Sandhage ist Berichten zufolge derzeit im Auftrag der Wetega UG (haftungsbeschränkt) damit beauftragt, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten (u.a. Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform) auszusprechen. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.
Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung verfolgt?
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.
Vorrangig geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Es reicht normalerweise nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.
Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei einer berechtigten Abmahnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Daneben können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.
Zum Unterlassungsanspruch
Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um den geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.
Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft von Bedeutung.
Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.
Richtig reagieren nach einer Abmahnung
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.
Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.
Was Sie tun können
Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.
- Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
- Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
- Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
- Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
- Bevor Sie reagieren: Anwalt fragen!
Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie sich nun verhalten sollten.