Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Möckel im Auftrag von Herrn Georg Markgraf wegen Verstoßes gegen § 16a EnEV – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Aktuell liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 16a EnEV – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen zur Bearbeitung vor. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Die Abmahnung wird durch Herrn Rechtsanwalt Andreas Möckel ausgesprochen, der für Herrn Georg Markgraf tätig ist. Dieser ist nach den Angaben des Abmahnschreibens Makler und Vermieter und wendet sich gegen ein Maklerbüro, konkret eine angeblich unvollständige Angabe im Rahmen einer Immobilienanzeige desselben.

§ 16a EnEV – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen – was ist das genau?

Nach der gesetzlichen Regelung hat der Verkäufer einer Immobilie – sofern vor dem Verkauf der Immobilie eine Anzeige in kommerziellen Medien aufgegeben wird – diverse Pflichtangaben zu machen. Es ist allerdings höchst umstritten, ob diese Pflicht auch für Makler gilt. Das Gesetz spricht insoweit ausdrücklich nur den Verkäufer an; der Makler ist indessen nur Vermittler. Bislang liegen zu dieser Frage divergierende Gerichtsentscheidungen vor; eine höchstrichterliche Klärung steht aus.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.

Ansprüche einer Abmahnung

Üblicherweise werden mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Hauptsächlich geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Außerdem regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Hauptanspruch aus der Abmahnung: Unterlassung

Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Erstattungsanspruch ist. Das gilt auch, wenn hieraus auf den ersten Blick hohe Kosten folgen mögen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

 Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.

  • Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  • Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten

Gern stehe ich Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit zur Seite.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen