Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH durch Rechtsanwälte Albrecht Bischoff
Kürzlich wurde mir eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zur Bearbeitung vorgelegt. In derartigen Schreiben werden üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten gefordert. Die abmahnung stammt von der Knieper Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff.
Die Abmahnung im Urheberrecht – Einführung und Erläuterung
Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer solchen Abmahnung kann ein gerichtlicher Rechtsstreit vermieden und die Angelegenheit schnell und kostengünstig erledigt werden.
Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung geltend gemacht?
Normalerweise werden mit einer Abmahnung verschiedene Ansprüche verfolgt.
Hauptsächlich geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Mit dem Unterlassungsanspruch geht es darum, dass ein rechtswidriges Verhalten beendet werden soll. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.
Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Ein solcher Anspruch ist zum Beispiel der auf Erstattung der angefallenen (Rechts-)verfolgungskosten. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Ferner bestehen Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.
Anspruch auf Unterlassung
Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.
Aufgrund der langfristigen Bedeutung muss das weitere Vorgehen daher sorgfältig abgewogen werden.
Soweit es hingegen um den Zahlungsanspruch geht, steht diese eher im Hintergrund. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.
Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?
Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.
Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Es kann hier nicht pauschal zu einer bestimmten Vorgehensweise geraten werden, die immer erfolgreich ist. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.
Was Sie tun können
Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
- Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst: es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
- Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.