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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

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Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung der geseo GmbH wegen Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung von Bildern bei eBay

Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechten, beispielsweise durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen im Internet (z.B. im Rahmen einer Auktion bei eBay) zur Bearbeitung vorgelegt. Es werden üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten oder Schadenersatz gefordert.

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der geseo GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Michael Grothe, zur Bearbeitung vor. Diese beruht auf der unerlaubten Nutzung eines Fotos einer Münze bei eBay.

Abmahnung im Urheberrecht

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung verfolgt?

Eine urheberrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.

Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Normalerweise reicht es bei einem tatsächlich gegebenen Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß abzustellen.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein solcher Anspruch ist zum Beispiel der auf Erstattung der angefallenen (Rechts-)verfolgungskosten. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Ferner regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Abmahnung und Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Betroffene müssen hier doppelt überlegen, wie kurzfristig reagiert werden muss und welche Folgen sich hieraus langfristig ergeben.

Wichtig ist es hier aber vor allem zu betonen, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung normalerweise nicht der Zahlungsanspruch ist. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.

Richtige Reaktion nach einer Abmahnung

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Nach Erhalt der Abmahnung gilt es, dass Sie einige Verhaltensregeln kennen und befolgen.

  • Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
  • Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  • Suchen Sie einen Anwalt auf

Nach Erhalt einer Abmahnung helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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