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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung Corbis GmbH

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Corbis ist ein US-amerikanisches Unternehmen für digitale Medien. Es kümmert sich um den Verkauf und die Distribution von Photographien und Filmmaterialien sowie der damit verbundenen Rechte. Die Kollektion umfasst über 100 Millionen Bilder und konkurriert mit Getty Images um den Rang des größten Bild- und Medienarchivs der Welt.

Bereits seit einiger Zeit ist bekannt, dass Corbis (in Deutschland vertreten durch die Corbis GmbH) wegen der angeblich unberechtigten Nutzung unter anderem von Bildwerken gegen vermeintliche Rechtsverletzer vorgeht. Regelmäßig wird dabei die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mit der Geltendmachung der Ansprüche beauftragt.

Nach Erhalt einer Abmahnung durch die Corbis GmbH sollte – wenn der vorgeworfene Rechtsverstoß tatsächlich gegeben ist in jedem Fall, andernfalls allein aus Gründen der Kostenvermeidung – eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese sollte so formuliert werden, dass sie nicht als Schuldanerkenntnis oder Zeugnis gegen sich selbst verstanden werden kann. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Erklärung nicht zu weit gefasst ist, gleichzeitig aber den aus der unberechtigten Nutzung folgenden Unterlassungsanspruch in vollem Umfang abgilt. Bei der Erstellung einer entsprechenden Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, da Fehler hier zu hohen Haftungsrisiken führen können.

Unserer Erfahrung nach sind in solchen Fällen die Angelegenheiten deutlich günstiger zu regeln, als dies dem ersten Anschein nach der Fall ist. Betreffend die erhobenen Zahlungsansprüche muss davor gewarnt werden, hierfür eilig vollständige oder auch nur teilweise Zahlungen zu leisten. Unserer Einschätzung nach lässt sich trefflich über die Höhe der Forderungen streiten, so dass mindestens eine deutliche Reduzierung möglich sein sollte.

Nach Möglichkeit sollte eine umfassende Beratung durch einen Anwalt im Einzelfall erfolgen, um die Angelegenheit sinnvoll zu bereinigen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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