Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Waldorf Frommer – Safe – Todsicher
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
Betroffenes Werk: Safe – Todsicher
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Wer zum ersten Mal eine Abmahnung in Händen hält, ist nicht selten erschrocken wegen der erhobenen Ansprüche. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und hohe Geldbeträge werden in Abmahnangelegenheiten wegen Urheberrechtsverletzungen unserer Erfahrung nach immer verlangt. Beides soll meistens in einer sehr kurzen Frist erfolgen.
Hier ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch ein sog. dringlicher Anspruch ist, für den durchaus eine sehr knappe Frist gesetzt werden darf. Anders sieht es aber für den Zahlungsanspruch aus. Zu kurze Fristen für diesen Anspruch können auf die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung schließen lassen. Allerdings ist das jeweils eine Frage des Einzelfalls.
Wichtig ist, dass die erhobenen Ansprüche nicht – nur um die Frist einzuhalten – ohne Prüfung erfüllt werden sollten. Vor allem die Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall in der geforderten Form abgegeben werden, um nicht ein Schuldanerkenntnis zu leisten. Eine anwaltliche Beratung ist hier in jedem Fall angezeigt.
Nach dem Erhalt der Abmahnung sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht vorschnell oder ungeprüft erfüllt werden. Gerne können Sie eine Beratung auf unserer Internetseite in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.