Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Waldorf Frommer: Klage

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht nach wie vor auch gerichtlich gegen Abgemahnte vor, die zwar eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben haben, jedoch keine Zahlung geleistet haben. Unserer Kenntnis nach werden so gut wie alle Verfahren vor dem AG München geführt. Allein im Jahr 2011 sollen es rund 1.100 Verfahren gewesen sein. Aktuell schätzen wir die Zahl der (neuen) Klagen auf ca. 2.500. Soweit uns bekannt, beziehen die meisten Verfahren sich auf solche Fälle, in denen die Forderung kurz vor der Verjährung stand und dementsprechend gerichtlich geltend gemacht werden musste.

Nach wie vor lässt sich zwar sagen, dass die Zahl der gerichtlichen Verfahren immer noch in einem geringen Verhältnis zu der Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen steht. Allerdings wird immer offensichtlicher, dass die oft angeratene Vorgehensweise, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht zu zahlen und der Dinge zu harren keine sinnvolle Vorgehensweise mehr darstellt.

Ein absolutes Minimum sollte zusätzlich das zielgerichtete Bestreiten des Zahlungsanspruchs sein. Dies erfordert ein gewisses Maß an juristischen Kenntnissen, das in eigener Regie üblicherweise nicht ausreichend erarbeitet werden kann (insbesondere im Hinblick auf die Druck- und Stresssituation). Vor diesem Hintergrund ist von einem Vorgehen ohne Anwalt gegen eine Abmahnung grundsätzlich abzuraten.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen