Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Waldorf Frommer: Klage
Die Kanzlei Waldorf Frommer geht nach wie vor auch gerichtlich gegen Abgemahnte vor, die zwar eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben haben, jedoch keine Zahlung geleistet haben. Unserer Kenntnis nach werden so gut wie alle Verfahren vor dem AG München geführt. Allein im Jahr 2011 sollen es rund 1.100 Verfahren gewesen sein. Aktuell schätzen wir die Zahl der (neuen) Klagen auf ca. 2.500. Soweit uns bekannt, beziehen die meisten Verfahren sich auf solche Fälle, in denen die Forderung kurz vor der Verjährung stand und dementsprechend gerichtlich geltend gemacht werden musste.
Nach wie vor lässt sich zwar sagen, dass die Zahl der gerichtlichen Verfahren immer noch in einem geringen Verhältnis zu der Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen steht. Allerdings wird immer offensichtlicher, dass die oft angeratene Vorgehensweise, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht zu zahlen und der Dinge zu harren keine sinnvolle Vorgehensweise mehr darstellt.
Ein absolutes Minimum sollte zusätzlich das zielgerichtete Bestreiten des Zahlungsanspruchs sein. Dies erfordert ein gewisses Maß an juristischen Kenntnissen, das in eigener Regie üblicherweise nicht ausreichend erarbeitet werden kann (insbesondere im Hinblick auf die Druck- und Stresssituation). Vor diesem Hintergrund ist von einem Vorgehen ohne Anwalt gegen eine Abmahnung grundsätzlich abzuraten.