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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Sasse & Partner: Klage

Auch die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner geht vermehrt gerichtlich gegen Abgemahnte vor, die zwar eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben haben, anschließend aber keine Zahlung geleistet haben. Unserer Kenntnis nach werden die meisten Verfahren vor dem AG Hamburg geführt. Regelmäßig klagt die Kanzlei Sasse & Partner hier Schadenersatz (bei Filmen ca. 250,- EUR) sowie die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 15.000,- EUR ein, so dass die Klageforderung sich in den uns bekannten Fällen auf üblicherweise insgesamt 1.105,80 EUR beläuft.

Nach wie vor ist festzuhalten, dass die Zahl der gerichtlichen Verfahren immer noch in einem geringen Verhältnis zu der Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen steht. Allerdings wird immer offensichtlicher, dass die oft angeratene Vorgehensweise, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht zu zahlen und auf den Eintritt der Verjährung zu warten, keine gute Lösung mehr ist.

Deshalb sollte das zielgerichtete Bestreiten des Zahlungsanspruchs ebenfalls erfolgen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung, die die Chancen du Risiken im Einzelfall aufdeckt, wird hier in aller Regel zu einem deutlich besseren Ergebnis für Betroffene führen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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