Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Sasse & Partner: Klage
Auch die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner geht vermehrt gerichtlich gegen Abgemahnte vor, die zwar eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben haben, anschließend aber keine Zahlung geleistet haben. Unserer Kenntnis nach werden die meisten Verfahren vor dem AG Hamburg geführt. Regelmäßig klagt die Kanzlei Sasse & Partner hier Schadenersatz (bei Filmen ca. 250,- EUR) sowie die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 15.000,- EUR ein, so dass die Klageforderung sich in den uns bekannten Fällen auf üblicherweise insgesamt 1.105,80 EUR beläuft.
Nach wie vor ist festzuhalten, dass die Zahl der gerichtlichen Verfahren immer noch in einem geringen Verhältnis zu der Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen steht. Allerdings wird immer offensichtlicher, dass die oft angeratene Vorgehensweise, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht zu zahlen und auf den Eintritt der Verjährung zu warten, keine gute Lösung mehr ist.
Deshalb sollte das zielgerichtete Bestreiten des Zahlungsanspruchs ebenfalls erfolgen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung, die die Chancen du Risiken im Einzelfall aufdeckt, wird hier in aller Regel zu einem deutlich besseren Ergebnis für Betroffene führen.