Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Update vom 10.09.2012: Umgehung des Gegenanwalts – § 12 BORA – Rechtsanwalt Rainer Munderloh
Kürzlich wurde eine Vielzahl von anwaltliche vertretenen Abgemahnten in Abmahnangelegenheiten durch die RGF Productions Ltd direkt durch deren Rechtsanwalt angeschrieben. Ein derartiges Vorgehen ist berufsrechtlich unzulässig. § 12 Abs. 1 BORA statuiert das Verbot, sich als Anwalt unmittelbar an einen in derselben Sache anwaltlich vertretenen Beteiligten zu wenden, also den Gegenanwalt zu umgehen.
Mittlerweile liegt uns eine Stellungnahme der Kanzlei Munderloh vor, die sich für die Vorfälle entschuldigt. Ferner kündigt der Kollege Rechtsanwalt Munderloh an, dass – soweit die betreffenden Mandanten Zustimmungserklärungen abgeben sollten, die abgelehnt würden.