Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
U+C Rechtsanwälte: Versteigerung von offenen Forderungen aus Abmahnfällen
Erst vor wenigen Tagen hatte ich über die rechtlich fragwürdige Vorgehensweise der U+C Rechtsanwälte berichtet (vgl. hier), ursprüngliche Abmahnforderungen in Höhe von 650,- EUR zu einem späteren Zeitpunkt kaum begründbar auf 1.286,80 EUR anzuheben.
Dieses Vorgehen ist meines Erachtens aus mehreren Gründen rechtlich nicht haltbar.
Nun wird es aber noch ein bisschen interessanter: offensichtlich ist die Quote derer, die sich – teils aufgrund anwaltlicher Beratung, teils aufgrund der im Internet verfügbaren Ratschläge – zum Nicht-Zahlen entschieden haben, doch relativ groß. So groß, dass man nun seitens der U+C Rechtsanwälte bzw. deren Mandanten offensichtlich nicht gewillt ist, in jedem einzelnen Fall eine gerichtliche Geltendmachung in Betracht zu ziehen.
Natürlich sollen aber die Forderungen nicht einfach so verschwinden. Wie dem Internetauftritt der Regensburger Kollegen zu entnehmen ist, sollen die offenen Forderungen nun im Auftrag der Rechteinhaber versteigert werden. Angeblich geht es dabei um Forderungen in einer Gesamthöhe von 90. Mio. EUR, die nach einem Bericht von heise.de aus insgesamt rund 70.000 Abmahnungen resultieren sollen.
Die weitere Entwicklung in dieser Sache dürfte sich als überaus interessant erweisen. Für den morgigen Tag ist außerdem eine Stellungnahme der Kanzlei U+C Rechtsanwälte angekündigt.
Quellen:
Auktionsseite der Kanzei U+C Rechtsanwälte
heise.de: Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen