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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

U+C Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der DigiProtect GmbH ab (Musik, mp3, Einzeltitel)

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen aus Regensburg geht aktuell im Namen der DigiProtect GmbH auch gegen solche Urheberrechtsverletzer vor, denen der rechtswidrige Tausch von einzelnen Musikstücken in einer Tauschbörse vorgeworfen wird. Die Abmahnschreiben sind wie üblich mit einer vorgefertigten Unterlassungserklärung versehen, die in dieser Form jedoch nicht abgegeben werden sollte. Außerdem fordert die Kanzlei stets einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 340,- EUR. Dieser Betrag bewegt sich unserer Erfahrung nach eher am unteren Ende der Skala; von anderen Einzeltitel-Abmahnern kennen wir auch deutlich höhere Summen. Trotzdem muss auch die angebotene Vergleichssumme kritisch hinterfragt werden, da nicht in jedem Fall eine Zahlungspflicht, oder jedenfalls nicht in dieser Höhe, besteht.

Gerne können Sie unsere Beratungsanfrage nutzen. Zudem können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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