Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Schadenersatz bei Abmahnungen für pornographische Werke

Eine Vielzahl der ausgesprochenen Abmahnungen bezieht sich auf Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung (Pornos). Derartige Abmahnungen sind den meisten Betroffen oft besonders unangenehm, insbesondere, wenn die vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich stattgefunden hat. Allerdings sollten sich Abgemahnte davon nicht abhalten lassen, anwaltlichen Rat einzuholen – Anwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden das Mandat ungeachtet des betroffenen Werkes bei einer Abmahnung fachgerecht bearbeiten, insbesondere Sie nicht wegen des betroffenen Werkes „verurteilen“.

Tatsächlich sollte unserer Auffassung nach insbesondere in denjenigen Fällen, in denen eine Rechtsverletzung an einem pornographischen Werk im Raum steht, ein Anwalt beauftragt werden. Dies aus zwei Gründen: zum einen steht bei einem Anbieten des Werkes in einer Tauschbörse eine Strafbarkeit gem. § 184 StGB wegen des Verbreitens pornographischer Schriften im Raum. Zum anderen wirft aber gerade diese Tatsache im Hinblick auf die geltend gemachte Schadenersatzbeträge Fragen auf.

Die in den allermeisten Fällen pauschal geltend gemachten Forderungen der Rechteinhaber setzen sich grundsätzlich zusammen u.a. aus Anwaltskosten sowie einer Position für den Schadenersatz. Ob und in welcher Höhe die Anwaltskosten gerechtfertigt sind, ist eine Frage des Einzelfalls.

Im Gegensatz zu den meisten Abmahnkanzleien sowie Gerichten halten wir regelmäßig die Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG, nach dem die Kosten für die anwaltliche Dienstleistung für die erstmalige Abmahnung sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen auf 100,00 EUR beschränken, für angezeigt.

Gerade im Hinblick auf den geltend gemachten Schadenersatz halten wir in unserer Kanzlei jedoch für höchst zweifelhaft, ob dieser – wie in Abmahnangelegenheiten üblich – tatsächlich nach der Methode der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie in Ansatz gebracht werden kann. Hier wird für die Schadensberechnung ein fiktiver Wert angenommen, zu dem der Rechteinhaber eine Lizenz erteilt hätte, das Werk zu verwerten (also zum Beispiel öffentlich zugänglich zu machen). Unserer Ansicht nach ist diese Berechnungsmethode bei Filmen mit pornographischem Inhalt wegen der damit verbundenen Gefahr einer Strafbarkeit nach § 184 StGB nicht möglich, wenn das Werk in einer Tauschbörse angeboten worden sein soll.

Dieser und weitere Angriffspunkte einer Abmahnung sollten unserer Auffassung nach am Besten mit einem Anwalt besprochen werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen