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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz – Gewerbeauskunft-Zentrale

Rechtsanwalt Kay Hofheinz aus Köln meldet im Namen der Gewerbeauskunft-Zentrale erneut Ansprüche aus dem angeblich bestehenden Vertragsverhältnis mit der GWE GmbH an.

Das von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH betriebene Internetportal dürfte einigen Unternehmern mittlerweile bekannt sein. Unserer Ansicht nach lassen sich sämtliche Vorgänge in den Bereich der Branchenbuch-Abzocke einordnen. Der stets gleiche Ablauf (Anschreiben an den Unternehmer, Rücksendung der „Auftragsbestätigung“ durch diesen, anschließend Rechnungsstellung und erst jetzt Erkennen der eigentlichen Sachlage beim Unternehmer) ist hinlänglich bekannt und wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet.

Wie einige Kollegen durften auch wir mittlerweile einmal mehr feststellen, dass die mit dem aktuellen Schreiben in Zusammenhang stehenden Vorgänge wohl bestenfalls als nebulös bezeichnet werden können. Die auf dem Briefkopf der Kanzlei Hofheinz angegebene Internetadresse (http://www.hofheinz-koeln.de) führt aktuell nur zu einer 404-Fehlerseite, die angegebene Fax-Nummer scheint nicht in Betrieb zu sein. Auch haben wir den Kollegen Hofheinz nicht bei der Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer Köln entdecken können.

Im ca. 200 km von Köln entfernten Marsberg hingegen gibt es einen Rechtsanwalt Kay Hofheinz, der vorgeblich allerdings nichts mit den aktuellen Anschreiben zu tun hat. Nach Information durch die Rechtsanwaltskammer Köln soll der Marsberger Kollege aber zumindest eine Zweigstelle in Köln unterhalten.

Im Ergebnis sind derartige Verwirrspielchen aber ohnehin erst einmal nicht von übermäßiger Bedeutung. Wir raten nach wie vor dazu, Forderungen durch die GWE GmbH anzufechten und nach Anfechtung grundsätzlich nicht zu begleichen. Es kann nur wiederholt werden: lassen Sie sich nicht einschüchtern und holen Sie ggf. anwaltlichen Rat im Einzelfall ein.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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