Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Rechtsanwalt Daniel Sebastian – Abmahnung – RZA – Ode To Django (The D Is Silent)
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Rechteinhaber: Robert Diggs alias RZA
Betroffenes Werk: RZA – Ode To Django (The D Is Silent)
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Hauptbestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Dieser zieht, insbesondere im Fall der gerichtlichen Geltendmachung, ein hohes finanzielles Risiko nach sich. Hier können schnell Verfahrenskosten im Bereich mehrerer tausend Euro im Raum stehen. Schon aus diesem Grund ist es falsch, wenn die Zahlungsforderung aus der Abmahnung als „Hauptproblem“ wahrgenommen wird.
Dieser Umstand tritt auch immer wieder in anwaltlichen Beratungen zu Tage. Viele Mandanten sind erstaunt, wenn der Anwalt ihnen eröffnet, dass tatsächlich der unscheinbare Vordruck der beiliegenden Unterlassungserklärung weit mehr rechtliche und finanzielle Risiken in sich birgt als ein Zahlungsanspruch, der sich ggf. auch schon im Rahmen mehrerer hundert Euro bewegt.
Unterlassungsansprüche werden derzeit von den Gerichten regelmäßig mit hohen Gegenstandswerten bemessen, so dass die daraus folgenden Verfahrenskosten ein Vielfaches von dem Betrag aus der Abmahnung erreichen können. Das führt dazu, dass bei der Reaktion auf eine Abmahnung stets die Unterlassungserklärung im Vordergrund steht und erst in einem zweiten Schritt über mögliche Zahlungsansprüche gesprochen werden sollte.
Erste Hilfe für das weitere Vorgehen:
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis, zumindest aber als Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden. Auch von einer sofortigen Zahlung sollte abgeraten werden, da Sie auch mit einer Zahlung (unabhängig davon, ob diese vollständig oder anteilig erfolgt) Ihre Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß einräumen könnten.
Abzuraten ist außerdem von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei, da hier die Gefahr besteht, im telefonischen Gespräch oder einer schriftlichen Stellungnahme die eigene Verteidigungsposition durch das Vorbringen ungeeigneter Argumente zu verschlechtern.
Sie sollten aber in jedem Fall innerhalb der gesetzten Fristen reagieren. Andernfalls können durch Gerichtsverfahren verursachte Mehrkosten auf Sie zukommen.
Abmahnungen der oben beschriebenen Art werden regelmäßig in unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. Gerne können auch Sie uns kontaktieren und sich von uns beraten lassen.