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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Premium Content GmbH lässt Mahnungen durch Deutsche Zentral Inkasso versenden / my-downloads.de

Die Premium Content GmbH lässt derzeit massenhaft Mahnungen durch ein Inkassounternehmen (Deutsche Zentral Inkasso) versenden. Der Hintergrund: die Empfänger des Schreibens sollen die Seite my-downloads.de genutzt haben – ein kostenpflichtiges Softwareportal, auf dem Software angeboten wurde, die üblicherweise kostenlos verfügbar ist. Ein Begriff, der in diesem Rahmen immer wieder fällt (und auch fallen muss): eine Abo-Falle.

Die Mahnungen beziehen sich üblicherweise auf das Jahr 2009, in dem die Anmeldung bei dem Portal erfolgt sein soll. Bereits zum damaligen Zeitpunkt forderte die Premium Content GmbH von den Betroffenen einen Betrag in Höhe von 96,- EUR. Dieser ist nun – dank geltend gemachter Mahnkosten, Verzugszinsen und vorgerichtlicher Inkassogebühren – auf einen Betrag angelaufen, der regelmäßig ca. 160,- EUR beträgt. Zusätzlich liegt auch gleich ein „passendes“ Urteil bei, mit dem die Premium Content GmbH ihrer Forderung Nachdruck verleihen möchte.

Hier kann nur geraten werden: lassen Sie sich nicht von der Mahnung einschüchtern. Auch eine Zahlung sollte nicht vorgenommen werden oder die Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet werden. Letzteres würde dazu führen, dass die Forderung anerkannt wird.

Insbesondere, wenn der Vorgang nicht zugeordnet werden kann – etwa weil der Empfänger des Schreibens einen entsprechenden Vertrag nicht geschlossen hat – dann sollte nicht reagiert werden. In einem gerichtlichen Verfahren müsste die Premium Content GmbH den Vertragsschluss nachweisen – die bloße Vorlage einer IP-Adresse, mit der der Betroffene zum Zeitpunkt des behaupteten Vertragsschlusses im Internet unterwegs gewesen sein soll, ist dazu jedoch ungeeignet. Zumal aus tatsächlicher Sicht nahezu ausgeschlossen ist, dass nach nunmehr knapp 2 Jahren eine Zuordnung der IP-Adresse zum Anschluss des vermeintlichen Vertragspartners möglich ist. Denn nach der derzeitigen Praxis bei Telekommunikationsunternehmen werden IP-Adressen nur wenige Tage (ca. 1 Woche) gespeichert.

Das Inkassobüro kann indessen allein aufgrund der Mahnung nicht vollstrecken – hierfür wäre ein Titel erforderlich, der etwa in einem Vollstreckungsbescheid nach einem gerichtlichen Mahnverfahren erreicht werden kann. Unternehmen wie die Premium Content GmbH jedoch in den allermeisten Fällen von einer gerichtlichen Geltendmachung der behaupteten Forderungen ab.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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