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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Mahnbescheid der Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH erhalten?

Aktuell werden offenbar wieder einmal zahlreiche Mahnbescheide betreffend ältere Filesharing-Angelegenheiten zugestellt. Derzeit erreichen uns insoweit Anfragen, die Forderungen seitens der Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH betreffen.

Rechtlicher Hintergrund

Während mit einer Abmahnung grundsätzlich vor allem Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, sind gerade bei Filesharing-Abmahnung auch immer verschiedene Zahlungsansprüche – normalerweise Schadenersatz und Kostenerstattung hinsichtlich der Abmahnkosten – Bestandteil der Forderungen. In vielen Fällen bleiben aber die Zahlungsansprüche unerfüllt, sei es, weil die Ansprüche berechtigt zurückgewiesen werden konnten oder weil sie schlicht und einfach ignoriert wurden.

In derartigen Fällen kann der abmahnende Rechteinhaber entweder eine Klage einreichen, oder er kann bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Dabei ist das Mahnverfahren das deutlich günstigere und schnellere Verfahren; es eignet sich aber an sich nur dann zur Geltendmachung der Ansprüche, wenn mit einem Widerspruch nicht zu rechnen ist.

Häufig kommt es auch dazu, dass die behauptete Forderung nicht von dem ursprünglichen Gläubiger weiterverfolgt wird, sondern diese wird z.B. an ein Inkassobüro abgetreten. In solchen Fällen kann die Forderung dann von dem neuen Forderungsinhaber in eigenem Namen geltend gemacht werden.

Wird der Mahnbescheid dem Empfänger zugestellt, so hat dieser zwei Wochen Zeit, um einen Widerspruch einzulegen. Tut er dies, so müsste der Gläubiger eine Anspruchsbegründung bei Gericht einreichen, wenn er die Forderung weiterverfolgen will. Das entspricht dem Verfahren, wie es bei einer Klage üblich ist.

Übersieht der Empfänger eines Mahnbescheids indessen die Möglichkeit zum Widerspruch, so kann der Gläubiger nach Ablauf der Frist von zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser wird nach weiteren zwei Wochen rechtskräftig und stellt einen Titel dar, aus dem die Zwangsvollstreckung möglich ist.

Empfänger eines Mahnbescheids sollten daher nach Erhalt die Forderung auf ihre Berechtigung hin prüfen. Ist die Forderung begründet, dann sollte von einem Widerspruch abgesehen und die Forderung entweder ausgeglichen oder zeitnah ein Vergleich mit der Gegenseite geschlossen werden. Bei einer unbegründeten Forderung sollte aber tunlichst darauf geachtet werden, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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