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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Künstlername im Personalausweis

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Nach dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) können Künstlernamen auch in den Personalausweis eingetragen werden, § 5 Abs. 2 Nr. 12 PAuswG.

Der Antrag dazu ist beim Einwohnermeldeamt zu stellen bzw. kann gleichzeitig mit der Beantragung eines Personal- oder Reiseausweises erfolgen.

Gegenüber der Behörde hat der Antragssteller dabei glaubhaft zu machen, dass der Antragssteller unter dem Künstlernamen überregional bekannt ist. Dazu können z.B. z.B. Domainregistrierungen, die Mitgliedschaft in einem Künstlerverein, die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse für Abrechnungen unter dem Künstlernamen, Zeitungsartikel, eine Markenanmeldung, eine Facebook-Seite, o.ä. herangezogen werden, ebenso Veröffentlichungen unter dem Künstlernamen.

Nach Eintragung des Künstlernamen können unter dem Künstlernamen z.B. Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden (also z.B. rechtsverbindlich Verträge geschlossen werden). Auch kann der Künstler unter seinem Künstlernamen klagen (und verklagt werden).

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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