Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung eines Lichtbildes im Internet zur Bearbeitung…
Künstlername im Personalausweis

Nach dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) können Künstlernamen auch in den Personalausweis eingetragen werden, § 5 Abs. 2 Nr. 12 PAuswG.
Der Antrag dazu ist beim Einwohnermeldeamt zu stellen bzw. kann gleichzeitig mit der Beantragung eines Personal- oder Reiseausweises erfolgen.
Gegenüber der Behörde hat der Antragssteller dabei glaubhaft zu machen, dass der Antragssteller unter dem Künstlernamen überregional bekannt ist. Dazu können z.B. z.B. Domainregistrierungen, die Mitgliedschaft in einem Künstlerverein, die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse für Abrechnungen unter dem Künstlernamen, Zeitungsartikel, eine Markenanmeldung, eine Facebook-Seite, o.ä. herangezogen werden, ebenso Veröffentlichungen unter dem Künstlernamen.
Nach Eintragung des Künstlernamen können unter dem Künstlernamen z.B. Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden (also z.B. rechtsverbindlich Verträge geschlossen werden). Auch kann der Künstler unter seinem Künstlernamen klagen (und verklagt werden).