Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Kornmeier & Partner – Out4Fame Entertainment GmbH – Ryan Leslie – Les is More
Abmahnende Kanzlei: Kornmeier und Partner
Rechteinhaber: Out4Fame Entertainment GmbH
Betroffenes Werk: Ryan Leslie – Les is More
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Der abgemahnte Musiktitel stammt aus einem sog. Top 100 Chartcontainer bzw. von einem Sampler, so dass der Erfahrung nach mit weiteren Abmahnungen gerechnet werden muss. Theoretisch besteht dabei die Möglichkeit, dass bis zu 100 Abmahnungen im Raum stehen – in der Praxis ist dies glücklicherweise nicht der Fall.
Unserer Einschätzung nach sollte in derartigen Fällen überlegt werden, vorbeugend tätig zu werden und so im Vorfeld ein hohes Kostenrisiko vermieden werden.
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