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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Klagen durch die Kanzlei Sasse und Partner

Aktuell reicht die Kanzlei Sasse und Partner offenbar auch Klagen im Auftrag der Splendid Film GmbH ein. Dabei werden regelmäßig Beträge von 1.105,80 EUR eingeklagt. Hiervon entfallen 250,00 EUR auf die Position Schadenersatz sowie 735,80 EUR auf die der Rechtsanwaltsgebühren (aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR). Weiter werden Ermittlungskosten durch die Guardaley Ltd in Höhe von 100,00 EUR geltend gemacht.

Meines Erachtens ist dabei schon fraglich, inwieweit die Ermittlungsergebnisse der Guardaley Ltd überhaupt verwertbar sind. Eine Entscheidung vom Landgericht Berlin vom 03.05.2011, Az.: 16 O 55/11, lässt nämlich im Hinblick auf die Ermittlungsergebnisse der Firma Guardaley Ltd. skeptisch werden. Das Gericht verweist in der Entscheidung darauf, dass das Unternehmen unzuverlässige Recherchedienstleistungen erbringe. Der Grund: es seien auch IP-Adressen von Nutzern ermittelt worden, die zwar Werke heruntergeladen haben, bei denen jedoch kein Upload stattgefunden habe. Damit läge dann jedoch gerade kein unerlaubtes öffentliches Zugänglichmachen der geschützten Werke vor.

Auch wenn aber eine Haftung besteht, so halte ich den angesetzten Gegenstandswert für zu hoch. Die Gerichte in Hamburg neigen zwar grundsätzlich dazu, hier höhere Werte anzunehmen. Ein Blick auf die Entscheidung des AG Halle an der Saale (Urteil vom 24.11.2009, Az. 95 C 3258/09) zeigt aber, dass dies keineswegs so sein muss. Hier nahm das Gericht einen Streitwert von nur 1.200,00 EUR an.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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