Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
In eigener Sache: (keine) Telefonische Erreichbarkeit bei unterdrückter Rufnummer
Alle paar Monate ist es notwendig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in unserer Kanzlei hinzuweisen. Zuletzt haben wir ausweislich des Protokolls unserer Telefonanlage wieder einmal eine massive Zunahme von Anrufen festgestellt, in denen Anrufer ihre Rufnummer unterdrückt haben. Daher an dieser Stelle wieder einmal der folgende Hinweis:
Aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.
Als Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Um nicht Gefahr zu laufen, dass wir jemand anderem als dem Mandanten selbst Informationen aus dem Mandatsverhältnis zukommen lassen, ist es für uns wichtig zu wissen, mit wem wir telefonieren. Verstöße können massive berufsrechtliche oder gar strafrechtliche Folgen für uns haben.
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen – gleich ob im Rahmen eines Erstkontakts oder während des laufenden Mandatsverhältnisses – dann ist das nur ohne Unterdrücken der Rufnummer möglich.