Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Frommer Legal mahnt im Auftrag der Image Professionals GmbH ab
Im Auftrag eines unserer Mandanten bin ich derzeit mit der Bearbeitung einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung beauftragt. In dem Schreiben werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten gefordert. Konkret geht es um die nicht lizenzierte Nutzung eines Bildes bei Facebook. Die image Professionals GmbH lässt sich insoweit von der Münchner Kanzlei Frommer Legal vertreten.
Abmahnung – was ist das?
Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Mit einer solchen Abmahnung kann ein gerichtlicher Rechtsstreit vermieden und die Angelegenheit schnell und kostengünstig erledigt werden.
Urheberrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche
Aus Rechtssicht dient eine Abmahnung der Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche.
Vorrangig geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Bei Bestehen das Anspruch kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Es reicht normalerweise nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.
Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Wenn die Abmahnung berechtigt erfolgt ist, so steht dem Abmahner ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Ferner regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.
Anspruch auf Unterlassung
Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.
Für Betroffene ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.
Wichtig ist es hier aber vor allem zu betonen, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung normalerweise nicht der Zahlungsanspruch ist. Von hohen Kosten im Einzelfall sollte man sich hier nicht ablenken lassen.
Wie sollte nach Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?
Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.
Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.
Was Sie jetzt tun müssen
Nach Erhalt der Abmahnung gilt es, dass Sie einige Verhaltensregeln kennen und befolgen.
- Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
- Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
- Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung zu ignorieren
- Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
- Suchen Sie einen Anwalt auf
Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie vorgehen können.