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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Debcon Inkasso – U+C Rechtsanwälte

Die Firma Debcon verschickt derzeit eine Viezahl an Schreiben mit Inkassoforderungen, u.a. für die Silwa Filmvertrieb GmbH, die DigiProtect GmbH und die Puaka Video Produktion GmbH. Die Forderungen reichen von etwas über 1.000,- EUR bis hin zu 10.000,- EUR.

Ausgangspunkt ist stets eine ursprünglich von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte ausgesprochene Abmahnung wegen einer (vermeintlichen) Urheberrechtsverletzung. Besonders auffällig ist dabei, dass in letzter Zeit aus einigen Mandantenbesprechungen bekannt wurde, dass die Forderungen offenbar auch dann gestellt werden, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Ein derartiges Vorgehen halte ich für rechtsmissbräuchlich und auch aus weiteren Gründen für nicht haltbar.

Betroffene sollten auf Anschreiben der Debcon in jedem Fall reagieren und ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine knappe Ersteinschätzung werden wir Ihnen gerne anbieten.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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