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Corona: Wie Sie Politikersprech und Mediensprech durch juristische Auslegung verstehen lernen
Vielleicht ist es Ihnen schon einmal aufgefallen: wenn Juristen sprechen, dann hört sich das ein wenig anders an als bei „normalen“ Menschen. Das, was oft als „Juristendeutsch“ bezeichnet wird, ist eine Folge der juristischen Ausbildung, in der Juristen nicht einfach Gesetze lernen, sondern ihnen beigebracht wird, wie man diese auslegt und anwendet.
Juristen neigen dazu, „jedes Wort auf die Goldwaage“ zu legen, wenn es um die Bewertung eines Sachverhalts geht. Das geschieht nicht nur bei Gesetzen oder Verträgen, sondern auch bei Äußerungen. Und glauben Sie mir bitte wenn ich sage (und dabei den Dozenten aus der ersten Arbeitsgruppe während meines Jurastudiums zitiere): „wenn Sie die Entwicklung vom Menschen zum Juristen genommen haben“, dann werden Sie alles, was irgend jemand gesagt oder geschrieben hat, nach diesem Muster auslegen.
Bevor ich auf das eigentliche Thema dieses Beitrags – nämlich, wie Sie Politiksprech oder Mediensprech richtig verstehen lernen – eingehe, will ich Ihnen daher den Ausbildungsfall erläutern, dem alle Jurastudenten bereits im ersten Semester begegnen. Es geht um den sog. Haakjöringsköd-Fall, einem Fall aus dem Kaufrecht, der bereits vo mehr als 100 Jahren durch das Reichsgericht entschieden wurde.
In dem Fall kamen ein Käufer und ein Verkäufer dahingehend überein, dass 214 Fass Haakjöringsköd aus Norwegen zu einem Preis von 4,30 Mark pro Kilogramm verkauft sein sollten. Beide Parteien gingen davon aus, dass es sich bei Haakjöringsköd um Walfleisch handele. Tatsächlich handelt es sich bei Haakjöringsköd aber um Haifischfleisch.
Ich will an dieser Stelle nicht auf alle juristischen Teilfragen dieses Falls eingehen, sondern kann hier auf die nachfolgende Quelle verweisen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Haakj%C3%B6ringsk%C3%B6d-Fall
Der wesentliche Punkt, um den es hier gehen soll, ist die Auslegung von Willenserklärungen. Das Ergebnis des obigen Falles vorweggenommen: der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag bezog sich natürlich nicht auf Haifischfleisch, sondern auf Walfleisch. Denn das war es, was beide Parteien ursprünglich gewollt hatten und vereinbart haben.
Bei der Auslegung von Willenserklärungen ist nach § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. Wenn die Willenserklärung an einen anderen gerichtet ist, dann ist im Übrigen nicht allein darauf abzustellen, was der Äußernde gesagt hat. Sondern es wird dann der sog. Empfängerhorizont zu Grunde gelegt. Das bedeutet verkürzt und vereinfacht ausgedrückt: es wird darauf abgestellt, wie der Erklärungsempfänger eine Äußerung aus Sicht eines objektiven Beobachters verstehen durfte.
Dieses Grundwissen ist Voraussetzung für die weiteren Ausführungen in diesem Beitrag: machen Sie sich immer bewusst, dass es nicht genügt, am Wortlaut zu kleben, sondern dass immer die Bedeutung von Gesagtem oder Geschriebenem hinterfragt werden muss.
Das ist umso wichtiger, weil in unserem Bundestag ein beachtlicher Anteil von etwas mehr als 20% der Abgeordneten eine juristische Ausbildung hinter sich hat.
Das alles vorangestellt will ich nun auf das Thema eingehen, das derzeit wohl massiv polarisiert: die Impfung gegen Corona. Selbst wenn Sie die Berichterstattung und Aussagen von Politikern hierzu nur mit halber Aufmerksamkeit verfolgt haben, so wird man sagen können, dass scheinbar alles von der Impfung abzuhängen scheint.
So ist bereits wiederholt mit der Diskussion begonnen worden, ob Geimpfte Sonderrechte erhalten sollten oder ob die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht möglich wäre.
Auf diese Punkte möchte ich nun nicht im Detail eingehen, sondern lediglich kurz festhalten, dass Sonderrechte für Geimpfte aus meiner Sicht rechtlich problematisch und verfassungsrechtlich bedenklich sind.
Auch eine allgemeine Impfpflicht dürfte meiner Einschätzung nach mit den derzeitigen rechtlichen Grundlagen, die das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (kurz: Infektionsschutzgesetz, IfSG) zur Verfügung stellt, nicht möglich sein, weil § 20 Abs. 6 IfSG eine solche derzeit nur für bedrohte Teile der Bevölkerung angeordnet werden kann.
Haben Sie den letzten Absatz aufmerksam gelesen? Falls ja, dann haben Sie festgestellt, dass ich meine Aussage unter einen gleich doppelten Vorbehalt gestellt habe, indem ich formuliert habe: meiner Einschätzung nach dürfte eine allgemeine Impfpflicht derzeit nicht möglich sein.
Diese Aussage mag heute richtig sein, wenn man annimmt, dass (Auslegung!) bedrohte Teile der Bevölkerung nur solche Menschen sind, die betreffend Corona ein hohes Sterberisiko haben. Man könnte aber genauso gut auf die Idee kommen, dass bedroht ein jeder ist, der möglicherweise einen schweren Verlauf hat (und wer kann das vorher wissen?).
In jedem Fall ist es aber so: Gesetze können sich ändern, und spätestens, wenn eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona beschlossen würde, sind alle Diskussionen, die im Moment geführt werden, hinfällig.
Doch gibt es überhaupt Anzeichen dafür, dass eine (allgemeine oder auf bestimmte Berufsgruppen beschränkte) Impfpflicht eingeführt werden könnte?
Unabhängig von den Zusicherungen verschiedener Politiker, die eine solche Impfpflicht bislang in Abrede stellen, frage ich persönlich mich, welchen Sinn es hat, hunderte von Impfzentren allein in Deutschland zu errichten, wenn beabsichtigt ist, diese lediglich einmalig (bzw., ich entschuldige mich,: zweimalig, da man ja zweimal gepikst werden muss) zu nutzen? Aus Unternehmersicht würde man die damit verbundenen Kosten nur dann auf sich nehmen, wenn langfristig (mit anderen Worten: wiederkehrend) ein Nutzen daraus zu ziehen wäre.
Meinen Sie nach den obigen Erläuterungen zur Auslegung auch, dass man in diesem Zusammenhang den Begriff „Regelimpfung“ möglicherweise genauso verstehen kann, nämlich als z.B. jährlich wiederkehrende (im Sinne von regelmäßig), notwendige Impfung oder Impfauffrischung?
Der Begriff der Regelimpfung wurde so z.B. bereits bei einer Diskussion der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 04.12.2020 ins Spiel gebracht, an der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt teilgenommen haben. Besonders hörenswert sind insoweit die Aussagen ab ca. Minute 33, wenngleich die gesamte Diskussion interessant ist:
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=woIZPEEk4O8
Falls Sie nicht das (gesamte) Video ansehen möchten, hier das wörtliche Zitat: „(…) Das kann dann später mal anders aussehen, in ein paar Jahren, wenn wir Covid-19 Regelimpfungen haben (…)“
Über den Sinn der Impfung kann man meiner Meinung nach freilich streiten, und zwar u.a. schon deswegen, weil es bislang keinerlei Erfahrungen dahingehend gibt, a) wie lange die Impfung schützt, b) ob nach einer Impfung nur die eigene Erkrankung oder auch die Ansteckung anderer verhindert wird, c) keinerlei Daten zu möglichen Spät- oder Langzeitfolgen vorhanden sind und d) selbst hinsichtlich der unmittelbaren Nebenwirkungen der Impfung noch einige Unsicherheit besteht.
All dies sind Fragen, die im Zusammenhang mit einer allgemeinen Impfpflicht beantwortet werden müssen. Und zwar eigentlich vorher, nicht erst im Anschluss.
Wie lange die Impfung hält, ist derzeit unklar. Es finden sich zu dieser Frage sowohl Informationen dahingehend, dass der Impfschutz wenigstens ein paar Monate (Regelimpfung, ick hör dir trapsen) oder hoffentlich erheblich länger bis dauerhaft halten wird.
Auch ob die Impfung nur verhindert, dass man selbst an Corona erkrankt oder ob auch die Weitergabe des Virus unterbunden wird, ist derzeit (angeblich) unklar. Gerade diese Frage ist aber von enormer Bedeutung, da zum einen derzeit der Eindruck erweckt wird, ohne Impfung sei eine Rückkehr zur Normalität nicht denkbar, zum anderen eben diese Frage massiv den Bereich der Sonderrechte für Geimpfte bzw. Einschränkungen für Nicht-Geimpfte betrifft.
Meiner persönlichen Vermutung nach dürfte es eher so sein, dass die Impfung lediglich die eigene Erkrankung verhindert. Ich mache das im Wesentlichen an zwei Überlegungen fest, wobei ich hier wieder einmal ausdrücklich darauf hinweise, dass ich Jurist und nicht Mediziner bin: erstens haben uns (angeblich führende) Virologen seit Beginn der Pandemie erzählt, dass bei Corona asymptomatische Infektionen eine wesentliche Rolle spielen. Mit anderen Worten: der Infizierte trägt das Virus in sich, zeigt aber keine Symptome. Jemand, der keine Symptome zeigt, ist meinem Verständnis nach nicht krank – also genau der Effekt, der auch durch eine Impfung erreicht werden soll. Wenn das Virus aber schon bei einer „natürlichen“ Infektion trotzdem weitergegeben werden kann, obwohl jemand asymptomatisch ist, dann wird das vermutlich nach einer Impfung nicht viel anders sein. Die zweite Überlegung möchte ich an dieser Stelle aussparen, da sie Umfang genug für einen eigenen Beitrag bietet – im Kern dreht sie sich aber um die Effektivität einer Impfung und die Frage danach, ob diese davon abhängig sein, wie viele Menschen sich impfen lassen müssen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass nach dem, was die World Health Organization (WHO) verlauten lässt, wohl eher damit zu rechnen ist, dass die Weitergabe des Virus nach einer Impfung nicht verhindert wird. Zitiert sei hier Dr. Soumya Swaminathan, leitende Wissenschaftlerin der WHO: „Ich glaube nicht, dass wir die Beweise für irgendeinen der Impfstoffe haben, um zuversichtlich zu sein, dass er die Menschen davon abhalten wird, die Infektion tatsächlich zu bekommen und somit in der Lage zu sein, sie weiterzugeben.“
Zu Punkt c): gemessen an der Entwicklungszeit für die Impfstoffe, insbesondere für die neuen mRNA-Impfstoffe, ist es völlig klar, dass Langzeit- oder Spätfolgen derzeit nicht bekannt sein können. Falls Sie – wie ich – versuchen, sich umfassend zu informieren, so haben Sie sicherlich schon verschiedene Nachrichten (ggf. auch von sog. Fakten-Checkern) zu dieser Frage gelesen, in denen suggeriert wird, Langzeit- oder Spätfolgen seien nicht zu erwarten. Selbst wenn man dies für bereits bekannte Impfverfahren einfach einmal als wahr unterstellt: bei einem neuen, unerprobten und erstmalig angewandten Verfahren wäre aus meiner Sicht eine gewisse Vorsicht angebracht.
Hochinteressant ist im Übrigen auch Punkt d). Man wird durchaus sagen können, dass die derzeitigen Impfprogramme eine Art Feldversuch in gigantischem Ausmaß darstellen. Auch hier ist es so, dass es von verschiedenen Seiten Bedenken in rechtlicher und medizinischer Hinsicht gibt, Fakt ist aber: es wird nun erst einmal großflächig geimpft, und nahezu in allen Ländern dergestalt, dass zunächst einmal die sog. vulnerablen Gruppen (also vor allem besonders gefährdete Menschen insbesondere in höheren Altersgruppen) geimpft werden.
Soweit ich es beurteilen kann, läuft auch die Ermittlung der Nebenwirkungen in allen Ländern einigermaßen ähnlich: zwar gibt es bereits einige Daten aus den klinischen Studien, wirklich interessant wird es nun aber wohl in der Praxis. Denn die nun im Rahmen de Impfprogramme aufgetretenen Nebenwirkungen werden allerorts in entsprechenden Berichten gesammelt.
Bevor ich hierauf eingehe: ich möchte alle Leser und Leserinnen dazu anhalten, sich einmal mit dem Quartalsbericht vom 30.09.2020 der BioNTech SE zu befassen, der eine interessante Bewertung der potentiellen Risiken des Impfstoffs (bis hin zum Tod) beinhaltet.
Quelle: https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1776985/000156459020053062/bntx-ex991_6.htm
Nach diesem kurzen Einschub nun zur täglichen Praxis: seit etwa Ende Dezember werden uns in den Medien nun nicht nur die täglichen Infektionszahlen und Todesfälle präsentiert, sondern wir erfahren auch die mit jedem Tag wachsende Zahl der Geimpften.
Größtenteils unbeachtet bleiben in diesem Zusammenhang die aufgetretenen Nebenwirkungen, oder es werden diese allenfalls mit „wie erwartet“ umschrieben.
Vielleicht fragen Sie sich an dieser Stelle, was der Ausdruck „wie erwartet“ eigentlich bedeutet. Denn er betrifft nicht nur harmlose Nebenwirkungen wie z.B. Schmerzen an der Einstichstelle.
Hierzu ein kurzes Zitat von Herrn Prof. Dr. Lothar Wieler, Leiter des RKI:
„Es wird…vorkommen…, dass auch Menschen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung versterben werden. Dann ist extrem wichtig, herauszufinden, ob der Grund die Impfung war oder eine andere zugrunde liegende Krankheit.“
Quelle: https://twitter.com/reitschuster/status/1335365630388805634
Spätestens an dieser Stelle würde nun bei einem Menschen mit juristischer Vorbildung das beginnen, was ich zu Beginn beschrieben habe: die Aufdröselung des Gesagten in das, was vermutlich gemeint war und mithin dessen Auslegung.
Zunächst einmal ist die Formulierung dahingehend zu verstehen, dass Todesfälle nach der Impfung erwartet worden sind. Diese nüchterne Feststellung möchte ich erst einmal so stehen lassen, damit Sie in Ruhe darüber nachdenken können.
Interessant sind sodann aber zwei weitere Punkte in der Feststellung von Herrn Prof. Dr. Wieler.
Erstens ist die Aussage bewusst so gewählt, dass die Todesfälle nicht wegen der Impfung, sondern im zeitlichen Zusammenhang mit dieser erfolgen werden. Das ist zunächst einmal der Versuch, die Impfung als kausalen Grund der Impfung auszuschließen. Offen gelassen ist hier im Übrigen, in welchem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung der Todesfall eintritt. Unmittelbar nach der Impfung? Einige Tage später? Wochen, Monate, Jahre später?
Da man dies nicht weiß, kommt der zweite Punkt der Aussage zum Tragen: anders als bei den an oder mit Corona Verstorbenen, bei denen eine genaue Differnzierung nicht erfolgt, soll es bei der Impfung von Bedeutung sein, ob jemand „an bzw. wegen“ oder „mit“ der Impfung verstirbt.
Etwas zynisch formuliert könnte man sagen, dass diese Unterscheidung möglicherweise wichtig ist. Denn Todesfälle „mit“ der Impfung waren wohl eine erwartete Nebenwirkung, Todesfälle „wegen“ der Impfung sind indessen vermutlich eher unerwünscht. Und gerade letztere wären vermutlich der Impfbereitschaft der Bevölkerung nicht förderlich.
Es handelt sich hierbei aber im Übrigen nicht um ein rein theoretisches Problem, sondern mittlerweile gibt es eine aus meiner Sicht nicht unbeachtliche Zahl von Fällen, in denen Menschen nach der Impfung verstorben sind. Erwartungsgemäß ist der über die Medien vermittelte Konsens derzeit aber der, dass nicht feststehe, ob die Todesfälle „an“ oder „wegen“ der Impfung erfolgt seien.
In alternativen Medien ist schon recht frühzeitig gegen Ende Dezember über Todesfälle (sowie andere schwere Nebenwirkungen) im Zusammenhang mit der Impfung berichtet worden, ob diese zutreffend sind oder nicht, vermag ich nicht abschließend abzuschätzen. Bedenkt man aber, dass in allen Medien nur über dasjenige berichtet werden kann, was überhaupt bekannt wird, dann dürften sowohl Berichte aus Massenmedien wie auch aus alternativen Medien nur einen kleinen Teil der Wirklichkeit abbilden.
Zu dieser Wirklichkeit gehört, dass (Stand 15.01.2021) auch in Deutschland eine nicht näher bekannte Anzahl an Menschen nach Erhalt der Impfung verstorben ist.
Wie man hierzu lesen darf, hat eine Sprecherin des Paul Ehrlich Instituts darauf hingewiesen, dass dieser zeitliche Zusammenhang keinen ursächlichen Zusammenhang bedeutet. Schließlich könnte der Todeseintritt auch mit der ohnehin erhöhten Sterblichkeit ab einem gewissen Alter zusammenhängen.
Interessant ist allerdings sodann die folgende Schlussfolgerung mit Blick auf die deutschen Impftoten:
„Das bedeutet, dass die beobachtete Fallzahl die erwartete nicht signifikant übersteigt.“
Sie haben richtig gelesen. Es sind Todesfälle erwartet worden. Es sind auch mehr Todesfälle eingetreten, als die, die man erwartet hat. Aber eben nicht viel mehr.
Dass all dies nur Momentaufnahmen sind, zeigt sich im Übrigen nach der vollständigen Lektüre der zitierten Quelle. In dem FAZ-Bericht wird darauf hingewiesen, dass in Norwegen im zeitlichen Zusammenhang 23 Menschen nach der Impfung verstorben sind. Hinsichtlich 13 dieser Verstorbenen hätten Untersuchungen ergeben, dass sie an Nebenwirkungen der Impfung gelitten hätten. Diese Nebenwirkungen hätten dann angesichts des schlechten Zustands der älteren Personen zu schweren körperlichen Reaktionen geführt, an denen die Personen verstorben seien.
Man könnte es auch einfacher formulieren und sagen, dass die 13 untersuchten Personen wegen der Impfung verstorben sind.
Der Artikel aus der FAZ datiert im Übrigen vom 15.01.2021. Wie schnell es gehen kann, zeigt ein anderer Artikel von Bloomberg, der am 16.01.2021 veröffentlicht wurde und am 17.01.2021 aktualisiert wurde. Dort wird zwischenzeitlich von 29 Todesfällen nach der Impfung gesprochen.
Update vom 19.01.2021: Zwischenzeitlich beläuft sich die Zahl der in Norwegen nach der Impfung verstorbenen Menschen auf 33, Quelle: https://www.bloomberg.com/news/articles/2021-01-18/norway-finds-no-direct-link-between-elderly-deaths-and-vaccine?
Sie werden sich nun vielleicht fragen, was all diese Ausführungen mit dem Thema dieses Artikels zu tun haben. Nun, wie gesagt geht es hier darum, dass Sie in die Lage versetzt werden sollen, Politikersprech und Mediensprech zu analysieren.
Um das zu tun, gehen Sie am besten wie folgt vor: nehmen Sie Aussagen nicht einfach wörtlich hin, sondern hinterfragen Sie deren Inhalt. Überlegen Sie, wie der Äußernde seine Äußerung gemeint haben könnte und welche Ziele er damit verfolgt haben könnte. Und überlegen Sie ganz unvoreingenommen, wie die Äußerung auf Sie selbst gewirkt hat oder wie diese auf einen objektiven Dritten wirken würde. Und wenn Sie noch mehr tun wollen: suchen Sie nach Quellen, die die Äußerung stützen oder in Frage stellen.
Nur wenn Sie in dieser Weise kritisch sind, werden Sie Hintergründe nachvollziehen können.
Zum Abschluss dieses Artikels will ich Ihnen noch zwei Zitate von deutschen Politikern nennen, an denen Sie diese Prüfung sogleich vornehmen können. Auf die Angabe von Quellen verzichte ich hier ausnahmsweise, da Sie beide Aussagen mit einer kurzen Google-Suche dutzendfach finden werden. Im Anschluss an diese beiden Aussagen werde ich Ihnen eine mögliche Auslegung nennen, zu der man zwar nicht zwangsläufig kommen muss, allerdings mit guten Argumenten kommen kann.
Zitat 1 (Jens Spahn):
„Ich habe im Bundestag mein Wort gegeben: In dieser Pandemie wird es keine Impfpflicht geben. Und das gilt.“
Zitat 2 (Karl Lauterbach):
„Eine Mutation, die so viele wichtige Punkte ändert – damit hatte niemand gerechnet. Das ist fast so, als wenn da eine neue Pandemie starten würde.“
Überlegen Sie, was man Ihnen hier gesagt haben könnte.
Meine Auslegung wäre die Folgende: Herr Spahn vermeidet eine Aussage dahingehend, dass eine Impfpflicht gegen Corona ausgeschlossen wird. Er beschränkt seine Aussage vielmehr darauf, dass es in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben wird. Man mag hier auf den Gedanken kommen, dass damit nur die Covid-19 Pandemie gemeint ist. Was aber wäre, wenn eine Mutation eine neue Pandemie einleiten würde? Würde die Aussage dann auch noch für die Covid-21 Pandemie gelten?
In welche Richtung es gehen könnte, lässt sich dann anhand des zweiten Zitats erahnen.
Ganz zum Schluss, um mich hier nicht dem Vorwurf aussetzen zu müssen, es sei unsauber, die Zitate von zwei Personen miteinander in Verbindung zu bringen: bedenken Sie bitte, dass beide Personen den Regierungsparteien angehören und hier möglicherweise eine Regierungslinie verfolgt wird.