Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona-Spaß zum Wochenende: die Pandemie beenden? Das geht ganz einfach!

Nicht nur in Deutschland gibt es hochqualifizierte (?) Experten (?), die sich zu Corona äußern und denen die Regierung zu Recht (?) vertraut. Selbstverständlich verlassen sich die Volksvertreter (?) auch in anderen Ländern auf eine solche fachliche Expertise (?).

In Österreich beispielsweise gibt es seit dem 04.09.2020 ein Ampelsystem, mit dem die Gefährdungslage durch Corona dargestellt wird. Die Festlegung der Ampelfarben basiert dabei auf den fachlichen Empfehlungen der „Corona-Kommission“. Diese besteht nach Angaben des österreichischen Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus aus Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern.

Quellen:

1) https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus/massnahmen_bundesregierung.html
2) https://corona-ampel.gv.at/

Die Mitglieder dieser Corona-Kommission tun freilich mehr, als nur Landkarten in bis zu vier Farben anzumalen. Tatsächlich werden gleichermaßen hilfreiche wie praktikable Ratschläge erteilt, wie es ganz einfach geht, die Verbreitung des Virus zu verhindern:

Harter Lockdown: Statement von Susanne Rabady: https://www.youtube.com/watch?t=162&v=CysD4eoDVeQ

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen