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Corona: Neue Grundrechtsverletzungen mit Ansage – Volle Fahrt voraus!

Der Bundestag hat heute für Erleichterungen betreffend die Corona-Maßnahmen für Geimpfte und Genesene gestimmt. Es muss nun noch der Bundesrat zustimmen, damit dann eine Verordnung, die Ausnahmen unter anderem bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln vorsieht, deutschlandweit gelten kann. Bis jetzt hatten die meisten Bundesländer in Eigenregie entsprechende Erleichterungen in Angriff genommen.

Während nicht ganz zu Unrecht von nicht wenigen Menschen befürchtet wird, dass diese Erleichterungen für Geimpfte und Genesene zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen werden (manche sprechen gar von einer Impf-Apartheid) wundert es mich, dass eine an anderer Stelle erfolgende und eigentlich offensichtliche Grundrechtsverletzung nicht einmal erkannt wird.

Namentlich geht es um den Begriff der Genesenen. Denn wenn Genesene von bestimmten Corona-Maßnahmen befreit werden sollen, dann stellt sich natürlich die Frage, wer eigentlich als Genesener gilt. Soweit ich es heute habe recherchieren können, ist die Gruppe der Genesenen viel kleiner als man annehmen könnte.

Der bayerische Rundfunk berichtet von einer Nachfrage beim bayerischen Gesundheitsministerium, die die folgende Antwort ergeben hat:

Zum Nachweis einer ausreichenden Immunisierung Genesener, welche einem negativen Testergebnis gleichgestellt werden kann, gibt es folgende Möglichkeiten:

Wenn die Infektion länger als 6 Monate zurückliegt: Vorlage des positiven PCR-Tests mit Datum (= Zeitpunkt der Infektion) und Vorlage der Dokumentation einer Impfung nach 6 Monaten: Impfausweis („Impfpass“) oder Impfbescheinigung

Wenn die Infektion innerhalb der letzten 6 Monate erfolgte: Vorlage eines positiven PCR-Tests mit Datum und Vorlage eines negativen Tests nach Entisolierung. Oder: Bescheid des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und negativer Test nach Entisolierung“, so ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums

Quelle: https://www.br.de/radio/bayern1/corona-genesen-100.html

Hierbei fällt auf, dass in der Aufzählung der Genesenen eine Gruppe fehlt: diejenigen Personen, die zwar irgendwann tatsächlich an Corona erkrankt waren, allerdings – aus welchen Gründen auch immer – niemals einen PCR-Test haben machen lassen, aber wegen eines durchgeführten Antikörpertests die Genesung von Covid-19 belegen können.

Und tatsächlich, nach kurzer weiterer Recherche kann man erfahren: ein Antikörpernachweis mittels einem Antikörpertest führt nicht dazu, dass man als Genesener gilt.

Quelle: https://www.ruhr24.de/service/corona-genesen-nachweis-nrw-geimpft-impfpass-pcr-test-immunitaet-antikoerper-jens-spahn-90495181.html

Das wirft durchaus Fragen auf. Eine Impfung gegen Corona soll ja gerade dazu dienen, dass durch die Bildung von Antikörpern ein Schutz gegen Covid-19 erreicht wird. Wenn Antikörper bereits aufgrund einer natürlichen Infektion vorliegen, dann könnte man geneigt sein und annehmen, dass das eine vergleichbare Situation wäre.

Geht es nach der Politik, dann ist das aber nicht so. Antikörper nach einer Impfung und Antikörper nach einer natürlichen Infektion sollen nicht vergleichbar sein. Warum das so ist? Der dafür genannte Grund ist an sich so dämlich, dass ich es tatsächlich zweimal lesen musste:

Ein Antikörpertest reiche ausdrücklich nicht aus, sagte Spahn. Hintergrund ist die Abnahme der nachweisbaren Antikörper mit der Zeit.

Quelle: https://rp-online.de/panorama/coronavirus/geimpfte-und-genesene-wie-beweise-ich-dass-ich-genesen-bin-was-bedeutet-vollstaendig-geimpft-was-sie-beachten-muessen_aid-57653141

Warum dieser Grund dämlich ist? Weil das bedeuten würde, dass nur natürliche Antikörper mit der Zeit verloren gehen, während durch eine Impfung gebildete Antikörper ewig halten müssten. Dass aber auch Impfungen nicht zu bis in alle Ewigkeit nachweisbaren Antikörpern führen zeigt sich schon daraus, dass bekanntermaßen Auffrischungsimpfungen gegen Corona nötig sein werden.

Ein kurzer Einschub an dieser Stelle: das, was ich schon seit Monaten in meinen Beiträgen angekündigt habe, wird jetzt auch so langsam von der Politik offen eingestanden: dass es um das jährliche Impfen gegen Corona geht. So äußerte sich zum Beispiel unser allseits beliebter Ministerpräsident wie folgt:

Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass der Prozess des Impfens mehrfach gehen muss. Auch mehrere Jahre gehen muss, um auch tatsächlich einen Impferfolg zu haben. (…) Also niemand muss jetzt denken: Zweimal gepiekst und das war’s schon. Das wird Alltag der nächsten Jahre werden.

Quelle: https://www.merkur.de/politik/ard-anne-will-soeder-corona-impfen-reihenfolge-tv-talk-grundrechte-geimpfte-priorisierung-90485297.html

Zurück zum Thema: nun könnte man freilich sagen, vielleicht macht es ja trotzdem Sinn, zwischen Personen zu unterscheiden, die Antikörper entweder nach einer Impfung oder einer natürlichen Infektion aufweisen. Ein Grund dafür könnte sein, wenn die eine oder andere Art „besser“ wäre.

Gibt es dazu Erkenntnisse? Die gibt es in der Tat, wenn auch noch in überschaubarem Ausmaß:

Bei Genesenen scheint der Schutz höher als bei Geimpften zu sein. Die Europäische Seuchenbehörde (ECDC) berichtet, dass Neuinfektionen bei Genesenen im Vergleich zu Geimpften seltener auftreten. Die Schutzwirkung sei nach vollständiger Immunisierung noch fünf bis sieben Monate „sehr hoch“. Je nach Studie lag sie bei 81 bis 100 Prozent.

Quelle: https://www.fr.de/wissen/corona-antikoerper-impfung-immun-genesene-geimpfte-90488139.html

Häh? Es ist also so, dass die natürliche Infektion einen besseren Schutz bietet als eine Impfung, gleichzeitig aber eine Impfung zu Erleichterungen führen soll und echte Genesene mit Vorliegen nur eines Antikörpernachweises von Erleichterungen ausgenommen werden sollen? Auf so etwas muss man erst einmal kommen.

Weiter heißt es in derselben Quelle überdies:

Die Antikörper der Geimpften seien entgegen der Genesenen sehr einheitlich und sind mit dem sehr potenten Antikörper vom Typ IgG ausgestattet. Jedoch fehlt ihnen Typ IgA komplett. „Diese IgA-Antikörper sind sehr mobil, sie dringen direkt in die Schleimhäute ein, patrouillieren dort nach Viren“, sagt Denkinger. Ohne IgAs könnte ein Erreger wie Sars-CoV-2 jedoch eine Zeit lang im Körper unbemerkt bleiben.

Fasst man den aktuellen Kenntnisstand zusammen, dann ist es im Ergebnis übrigens nicht nur so, dass eine natürliche Infektion einen besseren Schutz zur Folge hat als eine Impfung, sondern echte Genesene sind auch weniger ansteckend als Geimpfte – wegen der IgA-Antikörper.

Worauf das Ganze hinausläuft ist natürlich offensichtlich: es ist dies nur ein weiterer Versuch, noch mehr Menschen zur freiwilligen Impfung zu zwingen zu bewegen.

Nun möchte man sich eigentlich an dieser Stelle bereits die Haare raufen, es kommt aber noch besser: die Erleichterungen „für Geimpfte“ sollen nach meinem Verständnis nur dann gelten, wenn es sich um eine vollständig geimpfte Person handelt. Das heißt also: mit Ausnahme des Zeugs von Johnson & Johnson, bei dem eine Einmaldosis reicht, brauchen die Geimpften zwei Dosen. Das ist erst einmal noch nachvollziehbar. Und jetzt kommt das Aber: wie verhält es sich eigentlich bei echten Genesenen, die nur einen positiven Antikörpertest vorlegen können?

Die STIKO empfiehlt derzeit, dass von einer Corona-Erkrankung Genesene keine zwei, sondern nur eine Impfdosis brauchen. Beim RKI ist insoweit zu lesen:

Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion (PCR-bestätigt) durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung frühestens 6 Monate nach Genesung erwogen werden. Aufgrund der bestehenden Immunität nach durchgemachter Infektion kommt es durch die 1-malige Boosterung durch die Impfung zu einer sehr guten Immunantwort. Für die Impfung von Genesenen können alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verwendet werden.

Stand: 16.03.2021

Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Das bedeutet also: jemand, der aufgrund einer vorangegangenen Corona-Erkrankung nun die besseren Antikörper aufweist und nach der STIKO nur eine Impfung benötigt, diese überdies frühestens 6 Monate nach Genesung machen soll, wird bei Einhaltung dessen, was unsere Politik und Gesundheitsbehörden hier im Zusammenspiel produziert haben, niemals in den Genuss von Erleichterungen nach der heute formulierten Verordnung kommen.

Ist das nicht toll? Würde man sich so etwas ausdenken und in einem Buch verarbeiten wollen, dann würde jeder Leser nach ein paar Seiten selbiges zur Seite legen, weil es gleichermaßen unglaubwürdig und blödsinnig wäre.

In jedem Fall: bei dieser Faktenlage sind die nächsten Grundrechtsverletzungen solche mit Ansage.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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