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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Genesenenstatus neu ausgewürfelt

Nachdem es erst vor kurzem zu einigen Unstimmigkeiten bei der Bemessung des Genesenenstatus kam (statt 180 Tagen nur noch 90 Tage), hat man beim RKI nun offensichtlich nachgebechert. Ich schreibe bewusst „nachgebechert“, denn ich nehme an, dass die letzte Änderung erfolgt ist, nachdem es zu einer mehr oder weniger umfangreichen Weinverkostung gekommen ist.

Neu ist nun: es gilt wieder ein Zeitraum von 180 Tagen, wenn die Genesung nach einer Impfung erfolgt ist. Bei Ungeimpften soll der Zeitraum, für den der Genenenstatus gewährt wird, sich auf 90 Tage belaufen.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html

Die Marx Brothers haben 1932 einen Film gemacht, der den Titel für dieses Schauspiel unseres Pandemiemanagements in Deutschland liefern könnte: Blühener Blödsinn. Dass es sich um solchen handelt erkennt man bereits daran, dass die Impfung so gut wirkt, dass es nach einer erfolgten Impfung Genesene gibt…

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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