Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Aus gegebenem Anlass: Bevorzugte Bearbeitung?
Zuletzt häuften sich hier Fälle, in denen wir seitens unserer Mandantschaft eindringlich gebeten werden, die eine oder andere Angelegenheit besonders eilig oder bevorzugt zu bearbeiten. Häufig werden wir sodann, z. B. wenn wir wunschgemäß eine Klage besonders rasch eingereicht haben, aufgefordert, diese ebenso rasch wieder zurückzunehmen, nachdem der Mandant es sich doch noch anders überlegt hat, oder es werden erforderliche Rückfragen, die zur weiteren Bearbeitung der nach Mandantenschilderung besonders eiligen Angelegenheit benötigt werden, nur äußerst schleppend oder gar nicht – jedenfalls nicht zur Eiligkeit der geünschten Bearbeitung passend – beantwortet.
Wir sind immer bestrebt, jede Angelegenheit im Rahmen unserer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung wahrzunehmender Termine und zu erledigender Fristen zeitnah zu bearbeiten und bitten dementsprechend unsere Mandantschaft, von Anfragen hinsichtlich eiliger oder bevorzugter Bearbeitung bestimmter Angelegenheiten Abstand zu nehmen.
Jede Angelegenheit wird in unserer Kanzlei nach der gegebenen Priorität bearbeitet, so dass frist- und termingebundene Angelegenheiten immer Vorrang haben (müssen). Eine bevorzugte Bearbeitung bestimmter Akten nehmen wir im Übrigen nicht vor: schließlich hat jeder Mandant den Anspruch, dass seine Angelegenheit in angemessener Zeit bearbeitet wird.