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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Aus gegebenem Anlass: Bevorzugte Bearbeitung?

Zuletzt häuften sich hier Fälle, in denen wir seitens unserer Mandantschaft eindringlich gebeten werden, die eine oder andere Angelegenheit besonders eilig oder bevorzugt zu bearbeiten. Häufig werden wir sodann, z. B. wenn wir wunschgemäß eine Klage besonders rasch eingereicht haben, aufgefordert, diese ebenso rasch wieder zurückzunehmen, nachdem der Mandant es sich doch noch anders überlegt hat, oder es werden erforderliche Rückfragen, die zur weiteren Bearbeitung der nach Mandantenschilderung besonders eiligen Angelegenheit benötigt werden, nur äußerst schleppend oder gar nicht – jedenfalls nicht zur Eiligkeit der geünschten Bearbeitung passend – beantwortet.

Wir sind immer bestrebt, jede Angelegenheit im Rahmen unserer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung wahrzunehmender Termine und zu erledigender Fristen zeitnah zu bearbeiten und bitten dementsprechend unsere Mandantschaft, von Anfragen hinsichtlich eiliger oder bevorzugter Bearbeitung bestimmter Angelegenheiten Abstand zu nehmen.

Jede Angelegenheit wird in unserer Kanzlei nach der gegebenen Priorität bearbeitet, so dass frist- und termingebundene Angelegenheiten immer Vorrang haben (müssen). Eine bevorzugte Bearbeitung bestimmter Akten nehmen wir im Übrigen nicht vor: schließlich hat jeder Mandant den Anspruch, dass seine Angelegenheit in angemessener Zeit bearbeitet wird.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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