Schon seit einigen Jahren gehen Rechteinhaber aus der Medienbranche regelmäßig gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor…
AG München: Deckelung des Streitwerts in Filesharing-Angelegenheiten
Wie die Kollegen GGR Rechtsanwälte berichten, hat nun in einem aktuellen Verfahren auch das AG München eine Deckelung der Anwaltskosten in Filesharing-Verfahren in Erwägung gezogen.
In einem von den Kollegen geführten Verfahren erteilte das AG München folgenden richterlichen Hinweis:
„Die Klagepartei wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Ansicht des Gerichts auch ein deutlich unter EUR 10.000,00 liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht kommt. Auf die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.07.2013, Aktenzeichen 31a C 109/13) wird hingewiesen. Stellungnahmefrist: 2 Wochen.“
Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, so wäre dies in der Tat sehr erfreulich. Insbesondere in Angelegenheiten, in denen Abgemahnte bislang aufgrund der als zu hoch eingeschätzten geltend gemachten Anwaltskosten jegliche Zahlungen verweigert haben, dürfte sich hier in Zukunft eine deutlich bessere Verteidigungsposition ergeben.
Gleichermaßen kann obiger Hinweis durchaus als überraschend bezeichnet werden: gerade das AG München gilt durchaus als abmahnfreundlich und hatte in der Vergangenheit kein Problem damit, über verschiedene Einwendungen (zu denen auch die unangemessenen Streitwerte gehörten) großzügig hinwegzusehen.
Wir sind in jedem Fall gespannt, ob sich diese Entwicklung bestätigen wird. Und natürlich auch, ob seitens der jeweiligen Abmahner nun dafür umso höhere Schadenersatzforderungen folgen werden.