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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – Winterstein Rechtsanwälte – eBay Fotos / Bilder – Abercrombie & Fitch Trading Co.

Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Abercrombie & Fitch Trading Co. Aus den USA Urheberrechtsverletzungen ab. In den uns bekannten Fällen geht es um die rechtswidrige Verwendung von Fotos bei eBay. Die Abmahnungen richten sich sowohl an Unternehmer wie auch Privatpersonen, denen jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von üblicherweise 10.000 EUR, mithin 651,80 EUR Rechtsverfolgungskosten, abverlangt wird. Daneben beansprucht die Kanzlei Schadenersatz für ihre Mandantschaft. Die einmalige Nutzung eines einzelnen Bildes wird dabei in den uns zur Prüfung vorgelegten Fällen jeweils mit 60,- EUR bemessen, dazu kommen ein 50%iger Aufschlag für die Nutzung in einem Online-Shop sowie ein Aufschlag wegen des fehlenden Bildquellennachweises.

Betroffene sollten die geforderte Unterlassungserklärung nicht in der vorgelegten Fassung abgeben und sich stattdessen anwaltlich beraten lassen. Ziel sollte die Vermeidung von Kostenrisiken aus einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage sowie – je nach Sachlage – eine Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderung sein.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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