Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Partner – Scooter – The Big Mash Up
Eine Vielzahl von Rechteinhabern lässt – vertreten durch diverse Kanzleien – die Verletzung von Urheberrechten durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen gem. § 19a UrhG in Tauschbörsen abmahnen.
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Partner
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Betroffenes Werk: Scooter – The Big Mash Up
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
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