Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Schulenberg & Schenk: Gynäkologe Dr. Anus – Das Heiligtum der Frau
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk
Rechteinhaber: G&G Media Foto-Film GmbH
Betroffenes Werk: Gynäkologe Dr. Anus – Das Heiligtum der Frau
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 1.298,00 EUR
Insbesondere bei Abmahnungen, die sich auf Filmwerke mit einem möglicherweise pornographischen Inhalt beziehen, sind die gestellten Forderungen kritisch zu hinterfragen. Dies liegt vor allem daran, dass die geltend gemachten Schadenersatzbeträge zumindest teilweise einen Lizenzschaden enthalten. Ob jedoch eine Lizenz erteilt werden kann, wenn sich der Lizenznehmer bei deren Auswertung strafbar machen würde, ist in höchstem Maße zweifelhaft. Aus diesem Grund steht grundsätzlich in Frage, ob eine Schadensberechnung nach der üblicherweise in Abmahnfällen in Anwendung gebrachten Lizenzanalogie hier möglich ist. Mit anderen Worten: in den meisten Fällen dürfte der geltend gemachte Schadenersatz deutlich zu reduzieren sein.
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