Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung wegen Filesharing – Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Die drei ??? und die Fußball-Falle (Folge 141)
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Betroffenes Werk: Die drei ??? und die Fußball-Falle (Folge 141)
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Gerne werden wir Sie im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken sowie die Kosten einer anwaltlichen Vertretung aufklären.