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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung von Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München ist schon seit einigen Jahren im Bereich der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen tätig und vertritt nach wie vor eine große Zahl bekannter Unternehmen. Die Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer werden derzeit (Stand: August 2014) vor allem für folgende Unternehmen ausgesprochen:

  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Studiocanal GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
  • Universum Film GmbH
  • Tiberius Film GmbH

Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer werden derzeit mit dem Betreff „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“ zugestellt und sind die Grundlage vieler tausend Rechtsstreitigkeiten im Urheberrecht. Unserer Einschätzung nach gehört die Kanzlei Waldorf Frommer zu den größten Kanzleien, die Abmahnungen wegen Filesharing aussprechen.

Betroffene, die eine solche Abmahnung erhalten haben, müssen sich zunächst klarmachen, worum es in dem Schreiben geht. Der Vorwurf lautet immer darauf, dass über den eigenen Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk (also zum Beispiel ein Film, eine Folge einer Fernsehserie oder ein Musikalbum) verbreitet worden ist, ohne dass hierfür eine Erlaubnis vorgelegen hat. Es geht also nicht darum, dass ein illegaler Download erfolgt ist, sondern die rechtlichen Probleme resultieren aus dem Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes über den eigenen Internetanschluss. Diese Verbreitung muss nicht zwangsläufig durch den Anschlussinhaber selbst erfolgt sein, allerdings ist aus tatsächlichen Gründen derzeit nur möglich, dass die Kanzlei Waldorf Frommer sich eben an diesen wendet. Eine andere Frage ist es natürlich, ob der Anschlussinhaber auch wirklich für die behauptete Rechtsverletzung haftet.

Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht vor allem Abmahnungen wegen Musikalben, Filmen und TV-Serien (u.a. How I Met Your Mother, New Girl, The Simpsons, Family Guy, Sons of Anarchy, Modern Family, The Americans, Bones) aus. Während die Abmahnungen für die zuvor genannten Serien allesamt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erfolgen, werden seit Juli 2014 auch Abmahnungen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen, die sich auf bekannte Fernsehserien beziehen. Dazu gehören u.a. die Serien “The Big Bang Theory”, “Supernatural”, “Person of Interest”, “Two and a Half Men” und “Shameless”.

Grundsätzlich werden mit jeder Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer verschiedene Ansprüche verfolgt.

Aus rechtlicher Sicht geht es in erster Linie um die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches: es soll verhindert werden, dass die im Raum stehende Rechtsverletzung in Zukunft nochmals über den Anschluss erfolgt. Dieser Anspruch steht absolut im Vordergrund, da gerichtliche Verfahren über ihn extrem hohe Kosten im Bereich mehrerer tausend Euro auslösen können. Normalerweise liegt die Kanzlei Waldorf Frommer den Abmahnschreiben auch bereits eine Mustererklärung bei, mit der dieser Anspruch erfüllt werden kann. Es muss allerdings dringend davor gewarnt werden, dieses Muster zu verwenden. Aus unserer Sicht ist die von Waldorf Frommer zur Verfügung gestellte Unterlassungserklärung viel zu weit formuliert (so gibt es zum Beispiel keinerlei Lösungsmöglichkeiten) und bringt damit für den Rest des Lebens ein Haftungsrisiko mit sich. Sofern dem Rechteinhaber tatsächlich Unterlassungsansprüche zustehen, müssen diese zwar erfüllt werden, allerdings sollte dies nur durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfolgen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer auch immer dazu auf, Anwaltskosten zu erstatten und Schadenersatz zu leisten. In Abmahnungen, die vor Oktober 2013 ausgesprochen worden sind, bewegte sich die Gesamtforderung im Regelfall zwischen 806,- Euro und 956,- Euro. Hierin waren nach alter Rechtslage 506,- Euro Anwaltskosten sowie zwischen 300,- und 450,- Euro Schadenersatz enthalten.

Aufgrund der neuen Rechtslage, die durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken geschaffen wurde, sind in aktuellen Abmahnungen die Beträge angepasst und etwas niedriger. Sofern es um einzelne Werke geht, wird nun bei Filmen oder Musikalben ein Gesamtbetrag von 815,- Euro gefordert. Davon sind 215,- Euro Anwaltskosten und 600,- Euro Schadenersatz. Die geforderten Beträge können etwas niedriger ausfallen, wenn die Abmahnung sich auf eine Fernsehserie bezieht. Hier werden die Anwaltskosten ab 169,50 Euro angegeben, zusätzlich wird noch Schadenersatz von mindestens 300,- Euro verlangt.

Aufgrund dieser Zahlungsforderungen neigen viele Betroffene nach wie vor dazu, eine Abmahnung von Waldorf Frommer als Abzocke einzuordnen. Tatsächlich müssen Betroffene sich aber bewusst machen, dass sie hier mit einem ernst zu nehmenden Problem konfrontiert sind, das gelöst werden kann und muss.

Eine Vielzahl weiterer Informationen zur Rechtslage haben wir in unserem Bereich „Filesharing“ auf dieser Internetseite zusammengestellt (hier klicken). Diese können bei einer ersten Einschätzung behilflich sein. Eine umfassende Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird aber immer eine konkrete Beratung im Einzelfall erfordern, da der Bereich Urheberrecht in hohem Umfang Spezialkenntnisse erfordert und zudem die Rechtsprechung sich hier stetig weiter entwickelt.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer haben wir hier für Sie zusammengestellt: Abmahnung von Waldorf Frommer

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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