Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung „The Walking Dead“
Seit einiger Zeit versendet die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg im Auftrag der WVG Medien GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an der Serie „The Walking Dead“. Abgemahnt werden Folgen sowohl der ersten als auch aktuell zweiten Staffel der Serie. Üblicherweise ist die erhaltene Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versehen. Außerdem wird der abgemahnte Anschlussinhaber aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von regelmäßig 800,- EUR zur Abgeltung aller geldwerten Ansprüche zu begleichen.
Unserer Erfahrung nach ist es empfehlenswert, zumindest den Unterlassungsanspruch in den meisten Fällen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich zu erfüllen. Hierzu sollte jedoch keinesfalls die beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese einem Schuldanerkenntnis gleich kommt.
Soweit es um die weitere Vorgehensweise im Einzelfall, insbesondere um die erhobenen Zahlungsansprüche geht, sollte das Vorgehen erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung erfolgen. Insbesondere, weil eine Vielzahl der ausgesprochenen Abmahnungen einzelne Folgen der Serie „The Walking Dead“ betrifft, kann es angezeigt sind, hier vorbeugend tätig zu werden.