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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – Schulenberg & Schenk – Sightseers

Abmahnende Kanzlei: Schulenberg und Schenk

Rechteinhaber: MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K.

Betroffenes Werk: Sightseers

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Grundsätzlich müssen Abgemahnte sich verdeutlichen, dass die Forderungsbeträge im Regelfall nicht das Problem sind, vor das sie mit der Abmahnung gestellt werden. Der Erfahrung nach sind diese Vergleichsbeträge in den allermeisten Fällen unangemessen hoch angesetzt und können selbst in ungünstigen Gestaltungen über Vergleichsverhandlungen reduziert werden. Naturgemäß kommt es hierbei auf die Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite an; da allerdings jeweils die Unterlassung im Vordergrund steht, sollte man grundsätzlich von einer solchen ausgehen können.

Gerade weil aber die Unterlassung im Vordergrund steht, liegt das eigentliche Problem einer Abmahnung stets in der geltend gemachten Unterlassungsforderung. Bereits in der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass die eingeforderten Unterlassungserklärungen oft viel zu weit gefasst waren mit der Folge, dass eine nahezu unüberschaubare Haftung eingeräumt würde. Zudem ist zu bedenken, dass einige Gerichte aus der Abgabe einer originalen Unterlassungserklärung – rechtlich fehlerhaft – ein Schuldanerkenntnis des ableiten wollen oder wenigstens ein Zeugnis gegen sich selbst.

Um dieses bzw. daraus folgende Probleme zu vermeiden, sollte niemals die originale Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Stattdessen sollte eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der sich der abgemahnten Anschlussinhaber ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich verpflichten sollte, die ihm angelastete Urheberrechtsverletzung in Zukunft nicht zu begehen.

Auf diesem Wege wird zum einen kein Schuldanerkenntnis abgegeben, zum anderen hält sich der abgemahnte Anschlussinhaber sämtliche Möglichkeiten zur Verteidigung gegen den daneben im Raum stehenden Zahlungsanspruch offen.

Nach dem Erhalt der Abmahnung sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht vorschnell oder ungeprüft erfüllt werden. Gerne können Sie eine Beratung auf unserer Internetseite in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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