Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Abmahnung Sasse & Partner: The Walking Dead
Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg versendet derzeit im Auftrag der WVG Medien GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an der Serie „The Walking Dead“. Abgemahnt werden Folgen sowohl der ersten als auch aktuell zweiten Staffel der Serie. Üblicherweise ist die erhaltene Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versehen. Außerdem wird der abgemahnte Anschlussinhaber aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von regelmäßig 800,- EUR zur Abgeltung aller geldwerten Ansprüche zu begleichen.
Grundgedanke einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechtes ist, dass dem (vermeintlichen) Rechtsverletzer eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit gegeben werden soll, den (behaupteten) Rechtsverstoß aus der Welt zu schaffen. Hierzu kann ein Rechteinhaber – ggf. vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei – eine Abmahnung aussprechen lassen, in der dann u.a. Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatz bzw. Kostenerstattungssprüche geltend gemacht werden.
Wichtig ist dabei, dass je nach Grad der Verantwortlichkeit des Abgemahnten die genannten Ansprüche auch nur in einem entsprechenden Umfang bestehen. Weil der Anschlussinhaber jedoch verschuldensunabhängig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, dürfte in den allermeisten Fällen empfehlenswert sein, zumindest diesen Anspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erfüllen.
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