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Abmahnung Rechtsanwalt Schlösser – Sven Brentrup – § 13 UrhG Unterlassen der Urheberkennzeichnung
Rechtsanwalt Sascha Schlösser ist nach wie vor im Auftrag verschiedener Urheber tätig, die die Verbreitung geschützter Lichtbilder oder Lichtbildwerke ohne Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG abmahnen lassen. In allen hier zur Prüfug vorgelegten Fällen geht es um Sahverhalte, in denen die Nutzungsrechte auf Bildplattformen wie vor fotolia.com oder aboutpixel.de erworben werden konnten, anschließend die Bilder jedoch ohne namentliche Nennung des Fotographen auf der eigenen Internetseite eingefügt wurden. Abgemahnt wird dabei unter anderem im Namen von Herrn Sven Brentrup.
Mit der Abmahnung werden ein Erstattungsanspruch hinsichtlich Rechtsanwaltskosten sowie einen Lizenzschadensersatzanspruch geltend gemacht. Der Betrag beläuft sich üblicherweise auf 1.346,69 EUR. Dem Schreiben selbst liegt üblicherweise eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch in dieser Form nicht abgegeben werden sollte. Stattdessen sollte der Abgemahnte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Soweit es um die behauptete Zahlungspflicht geht, ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Von einer vorschnellen Zahlung ist in jedem Falle abzuraten. Dies vor allem deshalb, weil sowohl die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als auch eine Zahlung als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten.
Betroffene sollten sich für eine umfassende Einschätzung an einen Rechtsanwalt wenden, um anschließend richtig reagieren zu können.