Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung Rechtsanwalt Sascha Schlösser – Petra Bork – § 13 UrhG
Rechtsanwalt Sascha Schlösser wird seit einiger Zeit im Auftrag verschiedener Urheber tätig, die die Verbreitung geschützter Lichtbilder oder Lichtbildwerke ohne Urheberkennzeichnung nach § 13 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) abmahnen lassen. Üblicherweise geht es dabei um Werke, deren Nutzungsrechte auf Bildplattformen wie vor fotolia.com oder aboutpixel.de erworben werden können. Abgemahnt wird dabei unter anderem im Namen von Frau Petra Bork.
Mit der Abmahnung macht der Urheber einen Erstattungsanspruch hinsichtlich Rechtsanwaltskosten sowie einen Lizenzschadensersatzanspruch geltend. Der Betrag beläuft sich üblicherweise auf etwas mehr als 1000 €. Dem Schreiben selbst liegt üblicherweise eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch in dieser Form nicht abgegeben werden sollte. Stattdessen sollte der Abgemahnte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Soweit es um die behauptete Zahlungspflicht geht, ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Von einer vorschnellen Zahlung ist in jedem Falle abzuraten. Dies vor allem deshalb, weil sowohl die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als auch eine Zahlung als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten.
Betroffene sollten sich für eine umfassende Einschätzung an einen Rechtsanwalt wenden.