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Abmahnung – Rechtsanwalt Daniel Sebastian – dipl-Inch – Where’s The Church
Uns erreicht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Werk der DigiRights Administration GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Neben der Geltendmachung von Schadenersatz steht auch ein Unterlassungsanspruch im Raum. Die vorgelegte Abmahnung betrifft „dipl-Inch – Where’s The Church“.
Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Betroffenes Werk: dipl-Inch – Where’s The Church
Rechtlicher Hintergrund
Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine Vermutung, dass der jeweilige Anschlussinhaber verantwortlich für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen ist. Deswegen erhält er zunächst einmal das Abmahnschreiben.
Nach Erhalt der Abmahnung ist es nicht nur wichtig, die Ansprüche richtig einzuordnen und zu bewerten, sondern vor allem auch Ruhe zu bewahren.
Die Abmahnung einfach als Betrug oder Abzocke einzuordnen wäre bereits der erste Fehler. Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen. Anders zu beurteilen ist hingegen die Frage, ob die erhobenen Ansprüche tatsächlich in dem jeweiligen Umfang bestehen bzw. geltend gemacht werden können.
Tatsächlich muss der betroffene Anschlussinhaber sich verdeutlichen, dass es in erster Linie nicht um den zugegebenermaßen oft hohen Zahlungsanspruch geht. Summen mehrerer hundert bis über tausend Euro sind nicht ungewöhnlich, aber eben auch zu hinterfragen. Ob die Ansprüche wirklich in dem behaupteten Umfang bestehen, kann nicht pauschal bejaht oder verneint werden, allerdings erscheinen die Summen in nahezu allen Fällen unangemessen.
Viel wichtiger ist hingegen der Unterlassungsanspruch. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.
Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.
Auf der finanziellen Seite ist der oft hohe Gegenstandswert des Unterlassungsanspruch anzuführen. Diese hohen Gegenstandswerte führen zu entsprechend hohen Anwalts- und/ oder Gerichtskosten. Wir halten aus diesem Grund für sinnvoll, schon aus Gründen der Kostenvermeidung eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Es muss aber davor gewarnt werden, das Muster, das der Erklärung beiliegt, zu verwenden. Die originale Unterlassungserklärung stellt nämlich unter Umständen ein Schuldanerkenntnis dar und hat für den Anschlussinhaber nur nachteilige Folgen. Raten können wir stattdessen zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Wir raten dazu, vor Abgabe eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen.
In einem weiteren Schritt sollte dann der Zahlungsanspruch bewertet werden. Zahlungspflichten können je nach Einzelfall entfallen oder geringer ausfallen als in der Abmahnung dargestellt. Deswegen sollte hier ein pauschales Vorgehen vermieden werden.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall überprüft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zurückzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite können diese niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schließlich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber überhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.