Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte – Beremenniy
Nach wie vor werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke von einer Vielzahl von Rechteinhabern verfolgt. Die Rechteinhaber beauftragen hierzu regelmäßig mehr oder weniger bekannte Anwaltskanzleien, die dann im Namen der Rechteinhaber eine Abmahnung aussprechen.
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Rechteinhaber: OOO Bavaria Media Group
Betroffenes Werk: Beremenniy
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Die Abmahnung richtet sich in nahezu jedem Fall zunächst an den Anschlussinhaber, der als Person hinter dem Internetanschluss ermittelt werden kann. Ob dieser jedoch tatsächlich für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Wichtig ist allerdings, dass das Abmahnschreiben nicht unbeachtet bleiben darf, da in diesem Fall kostenintensive gerichtliche Verfahren drohen können.
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