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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung Getty Images

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Getty Images, Inc. ist eine amerikanische Bildagentur, die über ein Archiv von über 70 Millionen Bildern und Illustrationen und rund 30.000 Stunden Filmaufnahmen verfügt. Das Unternehmen ist in drei Geschäftsfeldern tätig: Werbung/Grafik Design, Medien (Druck- und Online-Publikationen) und Firmenkommunikation mit anderen Unternehmen. Zu diesem Zweck können bei der Bildagentur Lizenzen für die genannten Werke erworben werden.

Bereits seit einiger Zeit ist bekannt, dass Getty Images wegen der angeblich unberechtigten Nutzung unter anderem von Bildwerken gegen vermeintliche Rechtsverletzer vorgeht. Unserer Kenntnis nach gibt es dabei zwei unterschiedliche Wege: zum einen mahnt Getty Images den vermeintlichen Rechtsverletzer selbst ab und fordert von diesem üblicherweise einen hohen Schadenersatzbetrag, der aus der unberechtigten Nutzung bzw. dem nicht erfolgten Lizenzerwerb folgen soll. Erfolgt hierauf keine Reaktion der angeschriebenen Personen, so lässt Getty Images die Ansprüche gelegentlich durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München weiterverfolgen. Diese machen dann ebenfalls Schadenersatzansprüche geltend, fordern daneben aber auch die Erstattung von angefallenen Anwaltskosten und zudem die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Unserer Ansicht nach ist es empfehlenswert, die Angelegenheit gar nicht erst in dieses Stadium geraten zu lassen. Nach Erhalt einer Abmahnung durch Getty Images sollte daher – wenn der vorgeworfene Rechtsverstoß tatsächlich gegeben ist in jedem Fall, andernfalls allein aus Gründen der Kostenvermeidung – eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese sollte so formuliert werden, dass sie nicht als Schuldanerkenntnis oder Zeugnis gegen sich selbst verstanden werden kann. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Erklärung nicht zu weit gefasst ist, gleichzeitig aber den aus der unberechtigten Nutzung folgenden Unterlassungsanspruch in vollem Umfang abgilt. Bei der Erstellung einer entsprechenden Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, da Fehler hier zu hohen Haftungsrisiken führen können.

Sollte eine Reaktion auf das erste Schreiben vom Getty Images unterblieben sein und Ihnen bereits eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorliegen, so sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Zum einen muss dringend davon abgeraten werden, die übersandte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen, da damit stets ein Schuldanerkenntnis verbunden ist. Zum anderen müssen dann die Möglichkeiten erörtert werden, die im Hinblick auf die geltend gemachte Geldforderung bestehen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, wie bereits erwähnt, direkt nach Erhalt des ersten Schreibens vom Getty Images tätig zu werden. Unserer Erfahrung nach sind in solchen Fällen die Angelegenheiten deutlich günstiger zu regeln, als dies dem ersten Anschein nach der Fall ist. Betreffend die erhobenen Zahlungsansprüche muss davor gewarnt werden, hierfür eilig vollständige oder auch nur teilweise Zahlungen zu leisten. Unserer Einschätzung nach lässt sich trefflich über die Höhe der Forderungen streiten, so dass mindestens eine deutliche Reduzierung möglich sein sollte.

Nach Möglichkeit sollte eine umfassende Beratung durch einen Anwalt im Einzelfall erfolgen, um die Angelegenheit sinnvoll zu bereinigen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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