Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29.01.2025, Az. XII ZR 96/23, entschieden, dass der…
Abmahnung FAREDS: Rockstroh – Wolke 7
Aktuell werden Abmahnungen für das nachfolgend genannte Werk versandt:
Abmahnende Kanzlei: FAREDS
Betroffenes Werk: Rockstroh – Wolke 7
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Nach dem Erhalt der Abmahnung sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht vorschnell oder ungeprüft erfüllt werden. Gerne können Sie eine Beratung auf unserer Internetseite in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.