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Welche Risiken drohen, wenn auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nicht reagiert wird?
Obwohl Urheberrechtsverletzungen im Internet seit mittlerweile mehreren Jahren in großem Umfang verfolgt werden, nehmen viele Anschlussinhaber den Erhalt eines Abmahnschreibens nach wie vor nicht ernst. Regelmäßig werden die Abmahnschreiben entweder in die Bereiche „Abzocke“ oder Betrug eingeordnet oder der Anschlussinhaber sieht sich schlicht und einfach nicht in der Verantwortung für den vorgeworfenen Rechtsverstoß, etwa weil er das Werk nicht selbst heruntergeladen hat. Leider wird dabei oft übersehen, dass eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei weitem nicht ohne weiteres ohne rechtlichen Gehalt ist. Zudem kann es aufgrund der verschuldensunabhängigen Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen werden und die ihn in vielen Fällen zumindest noch als Störer haftbar machen, nicht empfohlen werden, das Abmahnschreiben völlig unbeachtet zu lassen.
Mit der Abmahnung werden regelmäßig zwei Ansprüche verfolgt: ein Unterlassungsanspruch und ein Zahlungsanspruch. Hauptproblem dabei ist im Normalfall der Unterlassungsanspruch, da sich aus diesem ein Großteil des (Kosten-) Risikos ergibt.
Wird auf eine Abmahnung überhaupt nicht reagiert, insbesondere der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht erfüllt, so kann es passieren, dass eine einstweilige Verfügung beantragt oder eine Unterlassungsklage erhoben wird. Beide Verfahren – unabhängig von ihrem Ausgang – sind zunächst einmal mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.
Dazu ein Beispiel: bei einer Abmahnung wegen des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachen eines Films etwa wird im Normalfall ein Streitwert von etwa 10.000,- bis zu 100.000,- EUR angenommen. Angenommen, in einem solchen Fall würde eine Unterlassungsklage eingereicht, der in vollem Umfang statt gegeben würde, so besteht hier – bei einem Streitwert von 10.000,- EUR – ein Prozesskostenrisiko von mehr als 3.500,- EUR allein in der ersten Instanz. Bei einem Streitwert von 100.000,- EUR beläuft sich das Risiko gar auf mehr als 10.000,- EUR. In beiden Fällen käme noch der Zahlbetrag auf der Abmahnung dazu.
Vor diesem Hintergrund kann nur dringend dazu geraten werden, nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung zu reagieren und nach Möglichkeit anwaltlichen Rat einzuholen.