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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Welche Risiken drohen, wenn auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nicht reagiert wird?

Obwohl Urheberrechtsverletzungen im Internet seit mittlerweile mehreren Jahren in großem Umfang verfolgt werden, nehmen viele Anschlussinhaber den Erhalt eines Abmahnschreibens nach wie vor nicht ernst. Regelmäßig werden die Abmahnschreiben entweder in die Bereiche „Abzocke“ oder Betrug eingeordnet oder der Anschlussinhaber sieht sich schlicht und einfach nicht in der Verantwortung für den vorgeworfenen Rechtsverstoß, etwa weil er das Werk nicht selbst heruntergeladen hat. Leider wird dabei oft übersehen, dass eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei weitem nicht ohne weiteres ohne rechtlichen Gehalt ist. Zudem kann es aufgrund der verschuldensunabhängigen Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen werden und die ihn in vielen Fällen zumindest noch als Störer haftbar machen, nicht empfohlen werden, das Abmahnschreiben völlig unbeachtet zu lassen.

Mit der Abmahnung werden regelmäßig zwei Ansprüche verfolgt: ein Unterlassungsanspruch und ein Zahlungsanspruch. Hauptproblem dabei ist im Normalfall der Unterlassungsanspruch, da sich aus diesem ein Großteil des (Kosten-) Risikos ergibt.

Wird auf eine Abmahnung überhaupt nicht reagiert, insbesondere der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht erfüllt, so kann es passieren, dass eine einstweilige Verfügung beantragt oder eine Unterlassungsklage erhoben wird. Beide Verfahren – unabhängig von ihrem Ausgang – sind zunächst einmal mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.

Dazu ein Beispiel: bei einer Abmahnung wegen des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachen eines Films etwa wird im Normalfall ein Streitwert von etwa 10.000,- bis zu 100.000,- EUR angenommen. Angenommen, in einem solchen Fall würde eine Unterlassungsklage eingereicht, der in vollem Umfang statt gegeben würde, so besteht hier – bei einem Streitwert von 10.000,- EUR – ein Prozesskostenrisiko von mehr als 3.500,- EUR allein in der ersten Instanz. Bei einem Streitwert von 100.000,- EUR beläuft sich das Risiko gar auf mehr als 10.000,- EUR. In beiden Fällen käme noch der Zahlbetrag auf der Abmahnung dazu.

Vor diesem Hintergrund kann nur dringend dazu geraten werden, nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung zu reagieren und nach Möglichkeit anwaltlichen Rat einzuholen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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