Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Weiterhin Abmahnungen von Waldorf Frommer: Wolverine: Der Weg des Kriegers
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer geht im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und Anwaltskosten. Die vorgelegte Abmahnung betrifft „Wolverine: Der Weg des Kriegers“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach Filesharing
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Betroffenes Werk: Wolverine: Der Weg des Kriegers
Filesharing-Abmahnung: So verhalten Sie sich richtig
Die Abmahnung richtet sich an den Anschlussinhaber des Internetanschlusses, der nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich als Täter einer solchen Rechtsverletzung vermutet wird.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so ist es wichtig, dass Sie die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zunächst einmal richtig einordnen.
Abmahnungen in der beschriebenen Art können nicht einfach als Betrug oder Abzocke bezeichnet werden. Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen. Ganz anders sieht es hingegen aus, soweit es um die Höhe bzw. den Umfang der jeweiligen Ansprüche geht.
Der üblicherweise erst einmal wahrgenommene Zahlungsanspruch mag von der Höhe her erschreckend wirken, ist aber nicht das Hauptproblem der Abmahnung. Summen mehrerer hundert bis über tausend Euro sind nicht ungewöhnlich, aber eben auch zu hinterfragen. Aus rechtlicher Sicht können Einwände gegen das Bestehen oder den Umfang des Zahlungsanspruches bestehen.
Hauptbestandteil einer jeden Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch. Dieser ist nämlich sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.
In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung – egal in welcher Form diese abgegeben wird – grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.
In finanzieller Hinsicht wirkt sich der Unterlassungsanspruch zunächst einmal deswegen aus, weil er für den hohen Gegenstandswert verantwortlich ist. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind daher teure Verfahren die Regel. Vor allem einstweilige Verfügungsverfahren können hier Kosten auslösen, die sogar den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen – ohne dass dann über Zahlungsansprüche entschieden wurde. Dieser Punkt ist sodann immer noch zu klären. Schon aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, den Unterlassungsanspruch auch dann zu erfüllen, wenn eine Verantwortlichkeit für den Rechtsverstoß tatsächlich nicht besteht.
Unabhängig von dieser Empfehlung sollte in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die originale Unterlassungserklärung führt regelmäßig zu einem Schuldanerkenntnis. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden.
Abzuraten ist hier von der Verwendung von Mustern, die den Einzelfall nicht angemessen erledigen können. Vielmehr muss anwaltliche Hilfe in Betracht gezogen werden.
Im Anschluss kann dann der Zahlungsanspruch einer umfassenden Würdigung unterzogen werden. Ob und inwieweit jeweils eine Zahlung in Betracht kommt, ist stets eine Frage des Einzelfalls.
Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung im Bereich Tauschbörsen-Abmahnungen raten wir grundsätzlich dazu, nur nach anwaltlicher Beratung auf das Abmahnscheeiben zu reagieren. Andernfalls geht der betroffene Anschlussinhaber unnötige Risiken ein.