Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Weiterhin Abmahnungen von Sasse & Partner für „Ziemlich beste Freunde“
Derzeit werden offenbar zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner im Namen der Senator Film Verleih GmbH ausgesprochen. Der Vorwurf bezieht sich auf das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse. Neben der Geltendmachung von Schadenersatz steht auch ein Unterlassungsanspruch im Raum. In der Abmahnung geht es wieder einmal um den Film "Ziemlich beste Freunde".
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach Filesharing
Abmahnende Kanzlei: Sasse und Partner
Rechteinhaber: Senator Film Verleih GmbH
Betroffenes Werk: Ziemlich beste Freunde
Worum geht es?
In nahezu allen uns bekannten Fällen geht die Abmahnung immer erst an den Anschlussinhaber, der als Täter der Rechtsverletzung vermutet wird.
Nach Erhalt der Abmahnung ist es nicht nur wichtig, die Ansprüche richtig einzuordnen und zu bewerten, sondern vor allem auch Ruhe zu bewahren.
Der Erfahrung nach können wir ausschließen, dass Abmahnungen der beschriebenen Art Betrug oder Abzocke sind. Natürlich muss ein Rechteinhaber die illegale Verbreitung seiner Werke in Tauschbörsen nicht einfach so hinnehmen. Anders zu beurteilen ist hingegen die Frage, ob die erhobenen Ansprüche tatsächlich in dem jeweiligen Umfang bestehen bzw. geltend gemacht werden können.
Hauptbestandteil einer Abmahnung ist nicht der jeweilige Zahlungsanspruch, der im Einzelfall durchaus hoch sein kann. Summen mehrerer hundert bis über tausend Euro sind nicht ungewöhnlich, aber eben auch zu hinterfragen. Uns sind durchaus Konstellationen bekannt, in denen die Ansprüche nicht in dem erhobenen Umfang bestehen.
Betroffene sollten den Blick jedoch eher auf den Unterlassungsanspruch richten. Denn Unterlassungsansprüche sind in rechtlicher und finanzieller Hinsicht an deutlich schwerwiegendere Folgen geknüpft.
Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.
Aufgrund des hohen Gegenstandswertes eines Unterlassungsanspruches ist dieser aber auch in finanzieller Hinsicht beachtenswert. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind daher teure Verfahren die Regel. Vor allem einstweilige Verfügungsverfahren können hier Kosten auslösen, die sogar den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen – ohne dass dann über Zahlungsansprüche entschieden wurde. Dieser Punkt ist sodann immer noch zu klären. Diese Kostenrisiken machen deutlich, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung fast immer Sinn macht.
Auf keinen Fall darf aber das übersandte Muster der Gegenseite verwendet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt nämlich ein Schuldanerkenntnis dar und hat für den Anschlussinhaber nur nachteilige Folgen. Raten können wir stattdessen zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Die Formulierung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollte nach Möglichkeit durch einen Anwalt erfolgen, da Fehler hier schnell finanzielle und rechtliche Nachteile mit sich bringen.
Nach Erfüllung des Unterlassungsanspruches geht es dann noch um den Zahlungsanspruch. Hier kann es sinnvoll sein, auf einen Vergleich hinzuarbeiten, oder aber – je nach den Möglichkeiten des Einzelfalls – eine Zahlung komplett zu verweigern.
Grundsätzlich aber gilt: das jeweilige Vorgehen sollte erst im Anschluss an eine anwaltliche Beratung erfolgen, um eine möglichst umfassende und vor allem sinnvolle Verteidigung für den jeweiligen Einzelfall zu ergreifen.